Was ein besonderer Vorteil eine rHausratversicherung ist, ist dass viele Versicherungspolicen auch den Schaden durch Diebstahl (z.B. von Rädern) abdecken. Also ist nicht nur der Hausrat IN der Wohnung zwangsläufig versichert (http://www.wirtschaftsbaron.de/). Also Police genau durchlesen!

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Es kann echt sehr viel Sinn amchen, wenn du bedenkst, dass die Hausratversicherung auch Diebstahl wie Fahrrad etc. abdecken kann. Dann eine solche Versicherung sicher eine lohnende Investition (http://www.wirtschaftsbaron.de/) und du kannst finanziell echt Einsparungen machen.

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Im Internet bekommst du eine fülle an Informationen. Auskunft erteilen auch Banken und Sparkasse, die regional verwuzelt sind. Ansonsten schau mal unter (http://www.wirtschaftsbaron.de/).

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In den meisten AGB der Hausratpolicen ist der Diebstahl drin, unabhängig davon, ob Urlaubszeit ist oder ob man nur kurzfristig absent ist.

Aber das musst du genau nachlesen! Generelle Infos hierzu findest du unter http://www.wirtschaftsbaron.de/. Ich hoffe zwischenzeitlich ist nicht eingebrochen worden!

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nicht verzagen und in die bibel gucken!

http://www.spiegel.de/

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Nenne den Autor, und dann sollte alles OK sein!

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Lass es krachen

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Schenkungen zurückfordern? Stalker...

Hallöchen,

eine Bekannte von mir hat folgendes Problem: Sie hat vor einigen Jahren einen älteren, recht vermögenden Herrn kennengelernt (könnte ihr Vater sein). Er ist verwitwet und seit dem Tod seiner Frau psychisch nicht in der besten Verfassung, ist auch in Behandlung.

Damals hat er meiner Bekannten das Angebot gemacht, wenn sie Zeit mit ihm verbringt und mit ihm redet, bekommt sie pro Stunde einen gewissen Geldbetrag. Da sie (alleinerziehend) zu der Zeit das Geld dringend brauchte, willigte sie ein.

Die Situation hat sich zwischenzeitlich so entwickelt, dass er sämtliche ihrer Rechnungen bezahlt und ihr jeden Wunsch erfüllt. Er fragt auch ständig "willst du dies und jenes haben? Möchtest du das? Brauchst du etwas? ..."

Auch hat er ihr zum Eigenkapital zur Finanzierung ihrer Wohnung einen großen Geld-Betrag geschenkt (dies jedoch unter der Freibetragsgrenze und Vertraglich geregelt).

Er hat sich allerdings inzwischen wirklich schwer in sie verliebt, akzeptiert nicht, dass sie für ihn nicht Dasselbe empfindet, kontrolliert sie sehr stark und schränkt sie wirklich sehr in ihrer Freiheit ein. Das äußert sich durch ständige Beobachtung privat und am Arbeitsplatz, Kontrollanrufe, Verfolgung, Wache stehen, Hinterherfahren, usw. ... Auch versucht er ständig, sie zu berühren, zu küssen, versucht, ihr die Zunge in den Mund zu stecken, ignoriert ihre klare Abwehr und redet ständig über Sex in allen Details und darüber, was er sich vorstellt, mit ihr zu tun, ... Er ist grundsätzlich ein sehr sexuell orientierter Mensch!

Sie hat jedoch nie jemals auf seine Annäherungen positiv reagiert und ihm auch nie irgedwelche Hoffnungen gemacht.

Falls sie etwas tut, was ihm nicht gefällt, droht er ihr. So will er zum Beispiel verhindern, dass sie sich mit einem Mann trifft.

Inzwischen wünscht sich meine Bekannte sehr, aus dieser Situation herauszukommen, würde auch gerne in Kauf nehmen, dass sie finanziell auf sich alleine gestellt ist, jedoch droht er ihr mal mit Selbstmord, mal damit, all das Geld durch einen Anwalt zurückzufordern, sollte sie etwas mit einem anderen Mann anfangen oder den Kontakt zu ihm abbrechen. Er sagt, er habe sich alle Ausgaben notiert und es seien inzwischen mehrere 10.000 Euro.

Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand sagen, ob er rechtlich dazu in der Lage wäre, das Geld von ihr zurückzufordern und ob sie tatsächlich dermaßen abhängig von ihm ist?

Vielen Dank im Voraus! Kiwi =)

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Ich glaube, dass wird im HGB § 219-227 geregelt!

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