Glaube es ist Mike Mapples
Eine Explosionszeichnung (auch Explosionsgrafik, Explosivdarstellung)
Folgendes zur Frage.
Ich selbst bin seit 5 Jahren Ehrenamtlich bei der Tafel.
Jeder hat das Recht hat zur Tafel zu gehen der unter dem Regelsatz leben muss.Das gilt für alle Obdachlose,Rentner,Hartz4 Bezieher,Arbeitnehmer die trotz Lohn unter dem Regelsatz liegt und Sozialhilfeempfänger.
Alle anderen die über den Regelsatz leben,also Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können,haben keinen Anspruch.
Ich selbst bin Hartz4 Empfänger wegen Gesundheitlichen Bandscheibenvorfall mit Mini Job und Ehrenamt bei der Tafel .Es wird auch alles Angerechnet was ich und meine Frau verdienen,aber dennoch sind wir unter dem Regelsatz.Mir macht die Arbeit Spaß und ich kann Menschen Helfen,anstatt zu Hause rum zu Sitzen und nichts tun.Fällt mir manchmal schwer weil ich auch Starke Medikamente nehme,aber ich Tue was Gutes und Helfe gerne Menschen die die Tafel wirklich brauchen. es gibt aber auch einige die trotzdem versuchen sich über Soziale Einrichtungen zu bereichern indem Sie dann Lebensmittel erhalten obwohl das Gehalt weit über dem Regelbedarf ist,aber dies Endet spätestens nach Beweispflicht des Leistungsbescheides.
Und folgendes: Jeglichen Kommentar der jetzt hier Negative erscheint,bleibt meinerseits Unbeantwortet,weil ich der Meinung bin das jeder der Bedürftig ist das Recht hat zur Tafel oder Soziale Einrichtung zu gehen.
Du kannst zwar die Anzeige zurück nehmen,aber wie Du selbst erwähnt hast besteht ein öffentliches Interesse und da ist der springende Punkt die Anzeige ist zwar zurück genommen mit der Begründung,das ihr euch ausgesprochen habt,aber die Staatsanwaltschaft wird dieses wegen öffentliches Interesse weiter verfolgen und weiter Entscheiden.
Aber vorteil ist,das Du angegeben hast,das Ihr euch Ausgesprochen habt,das kann das Urteil erheblich Mindern oder gar zur Einstellung des Verfahrens beitragen, vorausgesetzt ist ist das erste Vergehen und wiederholt sich nicht ein zweites mal.