Sie muss einen Gewerbebetrieb anmelden und die Einnahmen auf der Anlage G der Einkommensteuererklärung angeben.

"Selbständig" zählt natürlich nur bei mehreren Auftraggebern, sonst liegt Scheinselbständigkeit vor udn die Hilfe müsste regulär angemeldet werden.

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Wie soll man dir helfen, was ist denn die Frage?

Möglich ist das jedenfalls.

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Kommt wohl drauf an wie du aussiehst. Ich find lange braune Haare sauschön, ohne so Zeug wie blonde Highlights und violett. Pur braun, schöner gestufter Pony, vielleicht einbisschen rotbraun als Highlight rein...dann darfst du mir ein Foto davon schicken! ;)

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Absolut nicht schlimm, ist trotzdem gültig.

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In der Steuererklärung werden generell die Beiträge des AG zur Sozialversicherung angegeben.

Auch wenn diese Daten, wie auch Lohnbescheinigungen und andere Daten, elektronisch an das FA übermittelt werden, müssen die Beiträge nochmals bei der Erstellung der Steuererklärung miterklärt werden. Die Technik funktioniert eben leider noch nicht so wie sie sollte.

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Gehe zu deinem Finanzamt lass dir einen Abzugsbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen.

Dann wird von deinem monatlichen Brutto gleich anteilig die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgezogen und es wird weniger versteuert.

Bei der Einkommensteuererklärung kannst du weniger zurückbekommen, da du ja eh schon weniger Steuern gezahlt hast. Musst dafür aber nicht bis zum nächsten Jahr warten, sondern hast gleich jeden Monat etwas mehr in der Tasche.

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Wie schon geschrieben erhälst du automatisch Post vom Finanzamt. Die erste Entscheidung die du dann treffen musst ist, ob du Umsatzsteuer abführst oder, sollte dein jährlicher Umsatz unter 17500€ liegen, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Wenn dir diese Begriffe nichts sagen, kann ich mich nur der anderen Antwort anschließen: Suche einen Steuerberater.

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Kündigungsfrist 2 Wochen bei fernmündlichem Vertrag, auch im Internet. Also ja, per Einschreiben kündigen! und bloß nichts zahlen.

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Die Konfirmation ist die Aufnahme eines evangelischen Christen in die Kirchengemeinde, vergleichbar mit Erstkommunion bei den Katholiken. Meistens wird einfach Geld geschenkt, ist zumindest in unserer Umgebung so üblich. Anderes wird bei uns nur geschenkt, wenn es einen persönlichen Bezug hat. Also einfach eine nette Karte mit Geld drin und die Konfirmandin ist glücklich.

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GmbH und UG (mini GmbH) sind von der Haftung her beide auf das Stammkapital beschränkt. Dieses beträgt bei der GmbH mindestens 25000€, bei der UG 1€.

Meiner Meinung nach kann ein Plattform-Betreiber nicht haftbar gemacht werden, wenn er lediglich den Kontakt zwischen den Vertragspartnern herstellt.

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