Hi,

zunächst einmal ist Marketing nicht Werbung sondern auf Deutsch Absatzwirtschaft.

Allerdings kommst du der Sache in so fern nahe, dass im Rahmen der Kommunikationspolitik (also der Gestaltung der auf die Märkte gerichteten Informationen) auch die Gestaltung einer Werbebotschaft im Zentrum steht.

Für deine Frage von Interesse sind:

"Aktivierung", "Reiz", "Involvement"

Aktivierende Reize bei z.B. Werbeanzeigen sind üblicherweise

physisch, emotional, erotisch, gedanklich-überraschend.

In deinem Zusammenhang würde ich die Frage kombinieren, ob Werbung überhaupt beeinflussen kann und falls ja, ob diese Beeinflussung dann auch im Sinne des Werbenden ist oder "der Schuss nach hinten losgeht" (Vampireffekt, Bumerangeffekt, Irritationen).

Also konkret zu deiner Frage:

Besorge dir ein Buch

"Grundlagen des Marketing(s)" - die heißen meistens so :)

Hier gehst du gleich in den Abschnitt "Kommunikationspolitik" (kann separat schnell bearbeitet werden; im Englischen Kapitel "Promotion")

Als mögliche Problemfrage kommt mir in den Sinn:

"Kann Werbung das Kaufverhalten von Konsumenten im Sinne des Werbenden beeinflussen und worauf hat dieser dabei (oder: hierfür) zu achten?"

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@Moffelmann

Wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen wurden, dann ist es kein Arbeitsvertrag.

Aber selbst in Arbeitsverträgen unterliegt eine solche Klausel einer AGB-Kontrolle, der sie meistens nicht standhält.

Vieles von dem was in Arbeitsverträgen steht ist rechtswidrig und somit unwirksam.

Aber zur konkreten Frage: Wie tolerant die Mitarbeiter sind wissen wir alle nicht aber einer Aufforderung auf Herausnahme kannst du dich erst einmal widersetzen.

-> Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Sollte es jedoch derart abschreckend auf die Kundschaft wirken dass es sich geschäftsschädigend auswirkt, so hat auch die Bank ihre Rechte.

Es kommt auf den Einzelfall an.

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Die UniCredit, in Deutschland bekannt als Hypovereinsbank, steckt zwar in der Krise aber das wirkt sich nicht auf deine Überweisung aus.

Die Vorschreiber haben es schon auf den Punkt gebracht: Wer ist der Verkäufer?

Gewerblich oder privat?

Was spricht dagegen ein PayPal-Konto zu eröffnen?

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Mit den Sparkassen kenne ich mich weniger aus, aber bei anderen kann man einen Betrag auf dem Konto angezeigt bekommen, der jedoch dem Konto noch nicht gut geschrieben ist.

Bei mir könnte das so aussehen (Annahme):

Ich habe morgens einen Kontostand von 400,- €

Am Tag verkaufe ich Aktien über 2.000 ,- €

Angezeigt wird direkt nach Verkauf ein Kontostand von 2.400,- €, wobei der Betrag des Wertpapierverkaufs erst am Folgetag gut geschrieben wird.

Möchte ich sofort z.B. eine Überweisung tätigen, so ist dies nur über 400 € möglich. Das gilt auch für Abhebungen.

Kurz: Der bei dir angezeigte obere Betrag ist evtl. noch nicht gut geschrieben.

Eine weitere Variante könnte auch darin bestehen, dass du das Limit kleiner als 1.000 € gesetzt hast.

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Es spricht nichts dagegen.

Das Gewerbe ist ja angemeldet, evtl. gilt die "Kleinunternehmerregelung" (§ 19 UStG).

So bieten sich diese evtl. an https://www.kostenloses-konto24.de/girokonto-informationen/145-kostenloses-geschaeftskonto-fuer-kleinunternehmer.html

Allerdings schreibst du "bei meiner Bank...". Auch dort ist es mit Gewerbeschein möglich, allerdings dürften die Gebühren höher sein.

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Hi,

deine Frage würde leider ein viel zu umfangreiche Antwort nach sich ziehen.

Allerdings zu Punkt 1 zum grundsätzlichen Verständnis:

Die Börse ist ein Sekundärmarkt.

Wenn du Aktien erwirbst, dann die von einem anderen Aktionär.

Ob du 1.000 €/ Stück oder 0,01 €/ Stück an diesen bezahlst, ist für die AG im Grunde egal. Du "hilfst" dem Unternehmen nicht, denn es bekommt davon ja nichts ab.

Eine Aktiengesellschaft erhält dann frisches Geld, wenn sie neue Aktien auf den Markt (also an die Börse) bringt (daneben hat sie noch andere Finanzierungsmöglichkeiten).

Sind die Aktien an die Käufer gebracht, findet der Handel zwischen diesen statt.

Kurz: Du kaufst Deutsche Bank Aktien nicht der Deutschen Bank ab.

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Nein das ist nicht schlimm.

Das Adressfeld "Straße" erwartet eine Zeichenkette als Eingabe und dazu gehören auch Punkte.

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Die Beteiligung an Kapitalgesellschaften begründet kein Mit-Unternehmertun (§ 15 I Nr.2 EStG) sondern eine Anteilseignerschaft ( § 2 Mitbestimmungsgesetz).

Sofern du jedoch 75% (oder mehr) der Aktien eines Unternehmens dein Eigen nennen kannst, bist du Unternehmer im rechtlichen Sinne.

Einer Metro-Karte dürfte dann nichts entgegen stehen.

Bei einer Marktkapitalisierung i.H.v. etwa 700 Mrd US-$ und einem Kurs von etwa 160 $ dürfte es etwa 4 Milliarden Apple-Aktien geben. Die 75% sind entsprechend erreicht, wenn du 3 Mrd. Aktien hälst.


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