Anspruch auf Pflichtteil als Enkel bei verstorbenem Elternteil inkl. Bankkonten und Bargeld

Hallo :)

also, meine Großmutter (seit 1999 verwitwet) ist vor ca. einem Monat verstorben und sie hatte zwei Töchter, wovon eine davon, meine Mutter, vor zwei Jahren verstorben ist. Ich bin die einzige Tochter meiner Mutter, d. h. ich wäre zu 50 % erbberechtigt. Allerdings habe ich nun vor ein paar Tagen erfahren, dass meine Großmutter ein Testament im Jahr 2009 aufgesetzt hat und meine Tante zum Alleinerben gemacht hatte.

Wichtige Informationen:

  • Das Haus mit Grundstück wurde notariell an meine Tante übertragen (Schenkung?, mehr als 10 Jahre her) unter der Bedingung, dass sich meine Tante im Pflegefall um meine Großmutter kümmert und sie lebenslanges Wohnrecht bekommt. Meiner Mutter wurde ein Geldwert in ca. 10.000,- € gutgeschrieben.

  • Meiner Großmutter wurde vor mehr als 15 Jahren die Alzheimer-Demenz ärztlich testiert. Um auf das Testament zurückzukommen: ich weiß nicht, ob es notariell beglaubigt wurde. Wäre die Testierfähigkeit ohne ärztliches Attest zum Testament und ohne notarielle Beglaubigung anzuzweifeln?

  • Meine Großmutter hatte bis 2006 ca. eine monatliche Rente von 1.600,- €, danach von 1.300,- €. Sie hatte weder ein Kraftfahrzeug und hatte auch keine Mietausgaben. Sie hatte Ausgaben für Lebensmittel, Nebenkosten und wahrscheinlich auch diverse Versicherungen, unter anderem eine Lebensversicherung, die sehr wahrscheinlich auf dem Namen meiner Tante lief. Ich gehe also davon aus, dass sie monatlich mindestens einen Geldwert von ca. 700,- € wegsparen konnte, theoretisch, ohne Schenkungen. Nun allerdings zu einem weiterem Problem: Zu Lebzeiten hob meine Großmutter sehr viel Bargeld vom Bankkonto ab und lagerte das im Haus. Des Weiteren hatte sie mindestens drei Sparbücher, wovon ich nur von einem weiß, dass es sich um einen Betrag von mindestens 30.000,- € handelt.

Nach einem Telefonat mit meiner Tante, machte mich eine Sache sehr stutzig. Sie meinte, ich solle mit niemanden darüber reden, dass sie mir Geld (ca. 3000,- €) geben würde, falls ich nichts bekommen würde.

Jetzt habe ich mich über das WWW über diese Situation informiert und musste feststellen, dass ich mich wohl den Pflichtteil einfordern müsste. Dazu stelle ich mir die nächste Fragen:

  • Bekomme ich denn überhaupt als Enterbte vom Nachlassgericht Bescheid über die Vermögenswerte? Muss ich mich selbst darum kümmern?

  • Wie verhält sich das mit dem Bargeld? Kann ich nun behaupten, dass, wenn meine Großmutter z. B. nachweislich monatliche Ausgaben von 600,- € hatte, meine Tante eine monatliche Schenkung erhalten haben muss? Was würde der Fiskus dazu sagen? Wäre eine monatliche Schenkung nicht steuerpflichtig?

  • Kann dies ihren Anteil des Nachlasses mindern, da sie ja momentan 75 % des Gesamterbes erhalten müsste und ich 25 % des Vermögens (ohne Immobilie/Grundstück)

Insgesamt habe ich das Gefühl, dass ich, gerade was das Bargeld betrifft, ziemlich dumm aus der Wäsche schauen werde :)

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Nach einer, zugegeben kurzen Recherche, bin ich auf folgendes gestoßen, was Deine Situation evtl aufklären könnte, wenn auch zu Deinem Nachteil: Nach § 2309 BGB kann es sein, daß Du überhaupt nicht mehr erbberechtigt bist. Deinen Pflichtteil als Enkelin kannst Du nämlich auch wieder verlieren, sofern Deine Mutter vor Ihrem Tod von Deiner Großmutter bereits enterbt wurde. So wie ich Deine Aussagen hier verstehe, ist dies wohl der Fall. Am Besten solltest Du dich von einem Anwalt, der sich im Erbrecht auskennt, beraten lassen. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese sicher die Kosten (vorher anfragen oder im Vertrag nachsehen). Eine Beratung an sich dürfte wohl auch nicht die Welt kosten. Viel Erfolg auf jeden Fall.

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Das sind evtl. deine Lymphknoten. Wenn sie größer sind, oder Dir erst seit neuestem auffallen, würde ich an Deiner Stelle mal zum Arzt gehen. Das kann alles mögliche sein, bei einer harmlosen Infektion angefangen.

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