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Mahnbescheid trotz Ratenzahlung.
an mischek , hans habenix , Sorgenvogel , 11.05.2012 16:59
Stichworte: Mahnbescheid Wiederspruch familiengericht
Hallo, ich hab letztes jahr am 1.04.2011 vor dem familiengericht eine Verhandlung gehabt.
Zwischen meinem Ex mann und mir,es ging um geld was er wollte.Vergleich:Die Antragsgegnein verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrags X... Der Antragsgegnerin wird nachgelassen sie Summe in monatlichen raten zu zahlen,sollte ich mit 2 aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand gelangen wird die Restmenge sofort fällig.
Sollte die Antragsgegnerin die Raten zuverlässig zahlen und späterstens zum 31.12.2011 einen Betrag von X zahlen,verzichtet der Antragsteller auf den restlichen Betrag.Ich bezahle jeden Monat meine Rate.
Nun kam heute vom Gericht ein Mahnbescheid das ich das inerhalb von 2 Wochen Zahlen soll, sowie Zinsen seit dem 1.1.12.
Sollte ich wiederspruch einlegen hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Was heist das jetzt für mich? Es ist freitag, ich erreiche niemanden bei Gericht mehr, was kann ich machen?Vom gericht hab ich ja eine Ratenzahlung bekommen, und hab immer pünktlich bezahlt.Ich möchte gern Wiederspruch einlegen,mit der begründung das mir Ratenzahlung bewilligt worden sind
Es stehen sogar in den Nebenforderungen 1. mahnkosten und2.Inkassokosten.
Welche Inkasso kosten bitte?
danke