Eltern haben Sohn rausgeschmissen jetzt wollen Sie bei Ihm einziehen

Hallo Zusammen Folgendes Problem: Kurzfassung: Eltern haben Ihren Sohn mit 18 rausgeschmissen ( stört nur) jetzt wollen Sie bei ihm einziehen.

Langfassung Im Jahr 1990 haben die Eltern meines Freundes ihn aus dem Haus geworfen . Er war damals 18. Die Begründung: Der stört nur. Ob da mehr dahinter stand weis ich nicht. Ich kenne seine Eltern nicht und war auch nie in deren Wohnung. Meine Eltern haben meinem Freund damals geholfen ihn kurzfristig aufgenommen. Mit dem Jugendamt und der Schulbehörde alles geklärt ( meine Eltern waren für ihn sowiso eher die Ersatzeltern) er konnte sein Abi machen usw. Der Kontakt zu meinen Eltern ist über die Jahre nie abgerissen. Für Ihn waren es und sind es seine Ersatzeltern Er ist dann weggezogen und ist heute gut situiert ( Verheiratet Familei) . Der Kontakt zu mir ist dann nicht mehr so eng gewesen,

Jetzt hat ein Brief meine Eltern erreicht von den Eltern des Sohnes. Sie sind mittellos und wollen zu ihrem Sohn ziehen. Wir sollten ihnen die Adresse ergeben. Eine Recherche hat ergeben das sie in einem Obdachlosenheim wohnen. Völlig abgebrannt sind. Ob sie Alkoholiker oder ähnliches sind ist , konnte nicht herausbekommen werden, ist aber im Rahmen des möglichen. Scheinbar wussten Sie das meine Eltern Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten.

Was meine Eltern und ich nun für ein Problem haben. Wie geht man damit um. Wir wollen auf der einen Seite nicht den Kontakt zu den Eltern unterbinden, aber auch nicht das er von seinen Eltern wieder in eine schwierige Situation kommt.

Rechtlich ist der Sohn, so wie es aussieht, zu nichts verpflichtet.

Gruß Theo

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Diese Eltern sind ein Problem!

Ja nichts zu denen sagen und ihren Sohn benachrichtigen, wenn er will, kann er ja den Kontakt suchen!

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Buchungssätze soll an haben..

Ich habe eine Aufgabe bzw Hausaufgabe mit der ich klar komme aber am Ende kommt bei mir nicht das gleiche Ergebnis raus...

Meine Aufgabe ist: ein Eröffnungsbilnazkonto zu machen.. Dann die ganzen Geschäftsvorfälle in Konten einzutragen und anschließend soll ich die Schlussbilanz machen.. Nur am Ende steht bei mir nicht das gleiche Ergebniss bei der Schlussbilanz... Da habe ich eine Abweichung um fast 20.000 €.. Ich habe alles durchgecheckt und habe alles richtig eingetragen wie ich es mir auch notiert habe.. Nur bin mir bei 2 Geschäftsvorfälle unsicher und denke, dass ich da was falsch habe...

1) Eingangsrechnung für Büromöbel. ( Wie lautet da der Buchungssatz?) ich habe hingeschrieben: Büro und Geschäftsausstattung an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.. Ist das richtig?

2) Von der bereits gebuchten Bürmöbellieferung schicken wir einen nicht bestellten Posten zurück. (Wie lautet hier der Buchungssatz?) Ich habe hingeschrieben: Forderungen aus Lieferund und Leistung an Betreibs und Geschäftsausstattung. Ist das richtig?

3) Wir zahlen eine Lieferantenrechnung über 28.570,00 €. Bar: 6.570,00 € und durch Bankcheck: 22.000 €. Mein Buchungssatz lautet Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung an Kasse und an Bank... Ich denke, dass es auch richtig ist nur weiß ich nicht wie ich das aus einem zusammengestzten Konto kontieren soll.

Ich hab einfach hingeschrieben. Konto Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung: Bank und Kasse auf die Soll-Seite eingetragen.. Was ist jetzt aber mit der gesamtsumme von 28.570€ von den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung?

Ich hoffe jemand kann mir helfen..

Der mir auch wirklich helfen kann, bekommt 1 DH, ein Stern und ein Kompliment..

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Wieso sehe ich da nirgends die Vorsteuer?

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Also, wenn Du vor hast, Dir einen PC zusammen zu bauen und selbst das nicht weist, lass bitte die Finger davon!

Die Abwärme, die ein Prozessor abführen muß ist, wenn man die Oberflächen in's gleiche Verhältnis setzt, einer Herdplatte gleich zu setzen!

Im übrigen besteht ein CPU-Kühler aus 2 wichtigen Kompenenten: -Kühlkörper -Lüfter (Auch als FAN bezeichnet!)
-Ausnahme wären hier ggf. Wasserkühlungen oder Peltierkühlungen und so exotische Dinge aus dem Server-Berech, wie Oelbad oder Heißwasserkühlungen

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Polizei/Jugendamt/Ordnungsamt wäre schon richtig!

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Hallo Du!

Durch das Verhalten Deiner Schwester können DIr jede Menge unanehmlichkeiten entsehen, auch wenn Du nicht in die Zahlungsverpflichtung genommen werden kannst!

Deine Schwester hat Dir gegenüber auch einen enormen Vertrauensbruch begangen - Solltest ihr das klar sagen!

Solange der Versandhändler und das Inkasso Unternehmen nichts weiter wissen, gehen sie ja davon aus, daß Du bestellt hast!

Du solltest das klarstellen!

Möglicherweise hat Deine Schwester einen Warenkreditbetrug begangen!

http://www.frag-einen-anwalt.de/sitesearch.asp?cx=012860639370830563627%3Afdwk3d2rsis&ie=UTF-8&q=Warenkreditbetrug

Gruß,
"Jespers"

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