Ja, der Vermieter muss es bestätigen, sonst kommt man an das Konto nicht heran.

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Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Also auch jemand mit ALG2 muss eine Krankenversicherung haben. Diese übernimmt in der Regel auch Kosten für Arzneimittel.

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Grundsätzlich wäre es am fairsten, wenn Ihr beide im Grundbuch steht. Zwar gilt bei einer Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag, dass alles was man während der Ehe "anschafft", dann beiden gehört. Aber wenn nur einer im Grundbuch steht, hat er die volle Kontrolle. (Könnte also das Haus auch ohne Zustimmung des anderen verschenken)

Die Kosten wenn beide ins Grundbuch kommen sind auch nicht wirklich höher. das halte ich für eine Ausrede.

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Jeder Unternehmer ist verpflichtet, alle Aufzeichnungen über Arbeitszeiten IM Unternehmen vorzuhalten. Das gilt, seitdem es das Gesetz zum Mindestlohn gibt. Da man dem Zoll bei einer Kontrolle alles vorlegen können muss, müssen Stundenzettel bis auf 24 Stunden aktuell vorgehalten werden.

Normalerweise solltest Du als Arbeitnehmer auch einen Durschschlag oder eine Kopie der Stundenzettel einfordern. Wie willst Du sonst jemals irgend etwas beweisen, wenn es Hart auf Hart geht.

PS: Ob Subunternehmer oder nicht ist vollkommen egal. Sobald einer ein Gewerbe anmeldet, hat er sich an die Gesetze zu halten. Punkt.

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Hallo,

also Grundsätzlich solltest Du immer Einspruch einlegen, wenn irgend ein Betrag nicht anerkannt wurde, und anschließend eine Diskussion dazu führen. Was die Handwerkerleistungen oder die Verluste aus Vermietung/Verpachtung angeht, sehe ich keinen Grund, dass das Finanzamt diese nicht anerkennen sollte. Da müsste schon die Rechnung falsch sein oder sowas.

Im weiteren Verstehe ich aber Deine Frage nicht ganz genau. Hast Du 2013 4000 EUR Steuern nachgezahlt ? Oder hast Du 2013 einen Verlustvortrag in der Höhe, und willst jetzt wissen ob man den auf 2014 vortragen kann ?

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