Hallo Leute!

Danke nochmal für die vielen Antworten! 

Jedenfalls hatte sie mir jetzt geschrieben:

"ich kann sie auch verdonnern die vertragsstrafe von 300 €  zu zahlen  , um das rückkaufsrecht zu löschen." 

Somit soll ich jetzt nochmal zusätzlich zu den 900€ 300€ dazu zahlen, da ich ihn zu verkauf angeboten habe. Soll ich es zahlen und alles ist gut? Oder sollte ich das jetzt anderes machen... Ich bin da echt ratlos.... Sie meinte es wäre dann alles vergessen. Da ich die vertragsstrafe ja zahle und gut ist. 😐 

LG, JesJes

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Ich habe den Kaufvertrag ja verletzt indem ich ihn 'zu verkauf' angeboten habe... Im Vertrag stand ursprünglich der weiterverkauf ist verboten. Nun habe ich ihn ja nicht verkauft. Er sitzt ja noch bei mir.. Er würde nur dann zu meiner Mutti kommen. Also ist das jetzt ihr gutes Recht? Da ich ihn vor 7 Tagen zum Verkauf angeboten habe? Aber es wieder zurückzog. Kann sie rechtliche Schritte einleiten?

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