Wenn es die Behörden mitbekommen haben ja! Aber Du würdest wohl nicht betraft werden, weil Du keinen Vorsatz (Wissen und wollen) hattest. Ich würde die E-mail zur Sicherheit mal aufheben.

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Geht doch mit Eurem Anliegen zum Schulleiter, der hilft Euch bestimmt weiter. Der Lehrer wird sich bestimmt freuen.

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Schaden durch vom Vermieter beauftragten Handwerker - was wird ersetzt?

Wegen eines massiven Feuchtigkeitsschaden wurde meine Küche von eine, vom Vermieter beauftragte, Firma in Stand gesetzt - einschließlich anschließender Renovierung (tapezieren, streichen).

Der Handwerker, der die Hängeschränke abgenommen hat, beachtete nicht, dass nebeneinander hängende Schränke miteinander verbunden/verschraubt waren. Dadurch stürzten 3 Hängeschränke auf den Herd, dessen Ceranfeld (nicht autark) zerstört wurde. Auch die Dunstabzugshaube, die an einem der Schränke befestigt war, ist irreparabel zerstört.

Ein für den Herd passendes Ceranfeld ist noch zu bekommen und kostet 210,00 Euro, eine vergleichbare Dunstabzugshaube kostet ca. 150,00 Euro. Dazu kommen die Kosten für den Einbauch des Ceranfeldes für einen Elektriker von ca. 120,00 Euro. Insgesamt also 480,00 Euro.

Herd und Haube sind 8 Jahre alt, daher will die Versicherung nur den Zeitwert für die Wiederschaffung/Reparatur übernehmen und bietet mir 150,00 Euro an.

Es ginge darum, dass man durch das Eintreten eines Versicherungsfall nicht besser gestellt weden soll. Finde ich im Grunde okay.

Aber für 150,00 Euro bekomme ich keinen Ersatz - und den schon gar nicht eingebaut. Und es kann doch auch nicht sein, dass ich durch den Schaden jetzt schlechter gestellt sein soll.

Ist das so rechtens? Bzw. kann ich eine zusätzliche Regulierung durch den Vermieter oder dessen Vertragsfirma verlangen?

Vielen Dank im Voraus fürs lesen.

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Eigentlich muss die Handwerksfirma zahlen. Und zwar muss sie den Zustand herstellen, der bestünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetraten wäre.

Du hast einen direkten Anwspruch gegen die Firma (§ 823 BGB). Dein Vermieter hat einen Anspruch gegen die Firma aus § 280 BGB, aber keinen Schaden. Daher muss er Dir seine Ansprüche abtreten.

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Hi!

Wenn Du die Möbel gekauft (und bezahlt) hast, dann hat sie Dir der Verkäufer übereignet. Du bist demnach Eigentümer.

Eigentum ist im BGB gregelt, ab § 903 BGB.

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Er hat einer bestimmten Ideologie (Weltanschauung, politische Einstellung, o.ä., schau doch mal nach was Ideologie bedeutet) nach gehandelt.

Ist er beispeilsweise Tierschützer und hat Tiere befreit, dann hat er in dem Fall aus Ideologie heraus gehandelt und nicht etwa, weil er den Einegtümer der Tiere ärgern oder die Tiere verkaufen wollte.

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Ne, die Frage ist nicht dumm.

Meiner Meinung nach sollte die Mutter dem Kind das beste geben, was es gibt. Und wenn das nicht vegan ist sollte sie aus Liebe zu dem Kind über ihren Schatten springen.

Es kann nicht sein, dass sie durch ihre Ideologie dem Kind schadet. Das Kind hat das Recht auf die bestmögliche Ernährung. Und wenn die nicht vegan sein sollte dann ist das eben so.

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Nö, ich finde Deine Stimme klingt normal

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Ey Leute, geht zum Arzt mit dem Kind!

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Es gibt von Gesetzes wegen bei neuen Sache zwei Jahre Gewährleistung.

Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.

Siehe zu Gewährleistung hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Ob es zusätzlich zur Gewährleistung noch zusätzlich eine Garantie gibt, von Amazon oder dem Hersteller, müsste ich der Produktbeschreibung stehen oder frag doch einfach nach.

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Sei so wie immer. Die Eltern sind doch auch nur Menschen!

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