Hallo, da du zu der Unterschrift gezwungen wurdest gilt folgendes:
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste
Ich würde ihn darum bitten, den Vertrag auf dich umschreiben zu lassen. Die Mobilfunk-Anbieter bieten so etwas an. Was du auch machen könntest ist, dass du selber Ihm eine Kündigung (fristgerecht zum Vertrags-Ende) sendest und somit ist er Rechtlich an den Vertragsbedingungen des Anbieters gebunden.