Also so wie ich die Frage verstanden habe läßt der Vermieter die Arbeiten machen und ihr könnt das Carport nicht nutzen da dies über einen längeren Zeitraum ist könnt ihr sehr wohl die Miete mindern aber das müßt ihr den Vermieter mitteilen am besten in Schriftform in zwei Ausführungen ein mal für euch und ein mal für den Vermieter hoffe ich konnte helfen .

...zur Antwort

Also wenn es um den Unterhalt geht hat der jenige diesen an das Kind zuleisten bei den das Kind nicht lebt. Dieser Unterhalt des Kindes setzt sich aus seinen Verdienst zusammen und ist für das Kind bestimmt . In manchen fällen gibt es Ehengattenunterhalt das ist aber wieder eine andere sache . Was deinen Ex an geht da spielt es keine Rolle was und wo er arbeitet . Die Familienhilfe dient nicht als Anwältin sonder als hilfe für das Kind und der Familie also für die Bewältigung der Probleme . Es werden in einigen Fällen vom Gericht eine Person bestimmt die nur für die Intressen des Kindes da sind und diese auch vor Gericht vertritt . Bei Unterhalts fragen wird geprüft in welcher höher er zuzahlen hat . Ich Rate Dir einen Anwalt zu nehmen wenn ihr noch nicht geschieden seit oder es solche Probleme es gibt . Wenn Du Dir keinen leisten kannst gibt es Gerichtskostenbeihilfe die Beantragt dann dein Anwalt also brauchst Du ihn nicht bezahlen . Also würde ich mir keinen Kopf machen so lange es bei Dir in der Familie läuft und dem Kind gut geht hat er schlechte Karten den das Kind entscheidet mit .

...zur Antwort

Also zu Deiner Frage die Familienhilfe darf das sehr wohl normaler weise gibts Sie den Abschlußbericht an die Jugendamtsmitarbeiter die für deinen Fall zuständig ist. Normaler weise wirst Du zum gespräch aufs Jugendamt ein geladen . Du solltest Dir einen Rechtsanwalt nehmen . Normaler weise dürfte dein Ex diesen Bericht nicht ohne weiteres bekommen . Ich denke mal das er einen Anwalt hat und dieser den Bericht an gefordert hat . Du solltest aufs Jugendamt gehen und dort den Sachverhalt klären . Den dein Ex ist im Moment im Vorteil weil er die Beurteilung schon kennt . Ich gehe mal von aus das die Kinder bei Dir leben oder wenn nicht würde dies einiges erklären . Um Chancen zu haben solltest Du mit den Jugendamt zusammen arbeiten . Den wenn es zur gerichtsverhandlung kommt um das Offenthaltsbestimmungsrecht hat das Jugendamt ein großes mit sprache Recht und ist oft Grund eines Urteils wo die Kinder bleiben ob bei Dir oder beim Vater der Kinder .

...zur Antwort

Da hat dein Vater kein Recht den im Nord und Südpol gibtz es das ewige Eis . Du die Erde hat sich erwärmt das ist wahr . Nur es saufen ja nicht alle ab sondern einige Küsten werden im lauf der Zeit verschwinden . Das muß auch nichts mit der Umweltverschmutzungs zu tun haben . Warum gab es die Eiszeit usw . Unser Planet ist immer in Bewegung . Das einige Tiere aus sterben bleibt da nicht aus es kann keiner sagen wie Lage Der Mensch auf der Erde leben kann die Dinos sind auch aus gestorben . Bin zwar kein Fachmann aber dein Vater macht es sich zu einfach wenn er sagt das ist schwarz malerei da ist schon was dran was dir deine Lehrer sagen die müssen sich ja befassen mit solchen Themen oder . soviel dazu . Ich sehe gerne Dokos an weil man da auch was lernen kann und man vieles versteht . Nur der Kapitalismus macht mit solchen Themen geld wie z.b. Ökosteuer den lauf der Zeit hält kein Mensch auf man kan nur einfluß nehmen und dies verlängern . Wenn Dein Vater mal nach denken würde würde er anders mit so einen Thema um gehen sorry .

...zur Antwort
Unfairer Staatsanwalt?

Hallo ich habe ein problem in sachen recht. und zwar wurde ich heute von der staatsanwaltschaft angeklagt. es geht darum ich hätte angeblich meine eigene verlobte vergewaltigt. ich schildere euch mal den genauen vorgang. und zwar hat meine verlobte im februar ihren exfreund angezeigt der sie vergewaltigt hat, die polizistin fragte auch wer der neue freund ist (ich), also sagte meine verlobte meinen vor und nachnamen, 2 wochen spääter bekomme ich von dieser polizistin eine vorladung mit der ich schnur-strags zu meinem anwalt ging dieser forderte die polizei akte an.

die polizei akte war da und ich bin zu meinem anwalt mit meiner verlobten, darin stand das meine verlobte ausgesagt hat das ich sie mehrfach vergewaltigt hätte, meine verlobte steitet dieses ab und sagt vor meinem anwalt das ich sie nie vergewaltigt habe (was auch stimmt), meine verlobte sagte bei meinem anwalt aus das sie keinerlei aussage gegen mich gemacht habe und vermutete das selbe wie mein anwalt nähmlich das die polizistin eine aussage geschrieben hat und die unterschrift meiner verlobten gefälscht hat.

Daraufhin nahm mein anwalt kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf und bittete diesen darum mich und meine verlobte zu einem gespräch in die staatsanwaltschaft zu laden ( der staatsanwalt hat uns nie einen termin gegeben).

heute ein parr wochen spääter bekam ich post von der staatsanwaltschaft das ich angeklagt bin in diesem verfahren was ich ziemlich unfair finde denn der eigendliche vergewaltiger wurde nur ermahnt vom staatsanwalt.

die staatsanwaltschaft will mir und meiner verlobten nicht glauben und ist auch nicht zu einem schlichtendem gespräch bereit!

was kann ich jetzt noch tun, denn so eine verhandlung anzutretten ist doch recht teuer wenn man recht wenig chancen hat weil einem keiner glaubt, selbst dem angeblichen opfer wird nicht geklaubt.

ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weiß nicht mehr weiter.

PS: akte2012 habe ich auch schon um hilfe gebeeten doch ich denke nicht das diese mir helfen.

Der anwalt nahm kontakt mit dem zuständigen staatsanwalt auf

...zum Beitrag

Also wenn ich das so lese ist echt hart . Aber wurde ein Ärztlichen Gutachten gemacht von deiner Freundin . Weiter war Sie in Physiologischen Behandlung . So ist eigentlich der werde gang. Zweitens bist Du dir sicher das die Polizistin die Unterschrift gefälscht hat .Damit mußt Du vorsichtig sein mit so einer Behauptung vieleicht hat deine Freundin ja die Aussage nicht richtig gelesen und Irrtümlicher weise unter schrieben . das die Polizei so eine anzeige nach geht ist normal den Sie ist verpflichtet weil es eine Straftat ist . Aber wie ich gelesen habe soll es ihr EX Freund gewesen sein . Also mache dir keinen Kopf erst mal wichtig ist das Du einen Anwalt hast den die Vorwürfe an Dich muß die Staatsanwaltschaft beweisen können . Wenn Du den Prozess gewinnst muß der Staat die kosten bezahlen . Weis nicht ob Du arbeit hast aber oder sogar eine Rechtschutzversicherung . Aber wenn deine Freundin selber sagt das Du das nicht warst sieht es für dich doch gut aus es sei den Du setzt sie unter druck aber ich Glaube Dir sonst wäre sie nicht mehr mit Dir zusammen . Ich wünsche Dir viel Glück zur Verhandlung wird es wohl kommen aber das weiß dein Anwalt besser bin ja kein Anwalt . Dein Anwalt sollte mal die Unterschrift prüfen lassen das geht in den man die Unterschrift von der Ausage mit der deiner Freundin vergleichen tut .

...zur Antwort

Also erstens wer eine Frau schlägt ist ein Feigling . Zweitens ist es eine Körperverletzung wo durch Du dich straf bar gemacht hast . Drittens kann Sie verstehen also rate ich mache eine Antiagressivkurs dafür gibt es Spezialisten. Bevor ihr wieder zusammen ziehen wollt . Gefühle kann man nicht abstellen und so ein Verhalten kann man auch so schnell nicht ab stellen . Spätestens bei deinen nächsten Wutanfall geht es wieder durch . Das es sogut wieder läuft bei euch ist der abstand den Sie hat und die Sicherheit zu Hause . Also mache eine Therapie gegen deine Agressionen . An sonsten sehe ich schwarz für dich . Das meine ich ernst denn das hat mit Liebe nichts zu tun . Sie mag dich noch Lieben ja aber die Angst bleibt bei ihr sie würde es Dir nicht sagen weil Sie weiß wie Du bist denke ich mir aber egal so mein Rat auf deine Frage . Denk mal drüber nach .

...zur Antwort

Also zu Deiner Frage hast Du einen festen Arbeitsvertrag oder einen Befristeten Arbeitsvertrag und wie lange arbeitest Du schon in dieser Firma . Bei einen festen Arbeitsvertrag gibt es Kündigungsfristen die belaufen sich jenach Beschäftigungsjahren meistens 3 Monate . Bei einen Befristeten Arbeitsvertrag gibt es auch eine Kündigungfrist aberdiese ist meist kürzer . Es gibt aber eine Möglichkeit zu kündigen und zwar kannst Du einen Aufhebungsvertrag machen . Der nach teil bei diesen Aufhebungsvertrag ist das Du am Ende keine Abfindung bekommst falls Dir eine zu steht . das ist möglich wenn dein Arbeitgeber zu stimmt . Aber Du solltes einen neuen Job haben denn wenn nicht kann es passieren das Du 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommst da Du selber gekündigt hast . Hoffe konnte ein wenig helfen und wünsche Dir viel Glück .

...zur Antwort

Ja er darf sehr wohl auf Euer Grundstück wenn er Sanierungsarbeiten machen muss nur er muss diese bei euch an melden . Nach den renovierungsarbeiten hat er das Grundstück wieder so zu verlassen wie er es vor gefunden hat . Ein Tipp macht doch ein Foto von der lage bevor er Renoviert hat . So kann fest gestellt werden das alles so ist wie es auch vorher war . Aber es sollte schon der Besitzer an wesent sein . Wie geschrieben wenn der Nachbar die arbeiten rechtzeitig bei euch an gemeldet hat hat er auch das Recht dazu es sei den es gibt einen wichtigen Grund da für das Euer Vater nicht da sein kann .Es sollte schon einer von Euch zuhause sein .

...zur Antwort
Altbau-Wohnung heizen - wird schnell warm und schnell kalt

Hallo zusammen,

heute eine Frage für eine Freundin: Durch die bald anstehende Heizsaison (ja, etwas früh) macht sie sich folgende Gedanken. Meine Freundin lebt in einer Altbauwohnung mit einem Nachbar über und einem unter ihr. Der untere Nachbar heizt im Winter nicht, weil er tagsüber nicht da ist und abends das nach eigener Aussage nicht braucht, der Nachbar darüber heizt normal, was aber vermutlich keinen Unterschied macht (Heiße Luft nach oben etc.) In der Wohnung der Freundin befindet sich je ein Ölofen in Küche und Wohnzimmer, keine feste Heizung im Schlafzimmer und zukünftigen Bürozimmer, weshalb hier mit kleinen elektrischen mobilen Heizgeräten gearbeitet wird (Steckdose).

Soviel zu den Umständen, nun zum Problem: Meine Freundin wird im späten Herbst anfangen von zuhause aus zu arbeiten, somit muss die Wohnung tagsüber fast ständig warm gehalten werden. Bisher war die Wohnung tagsüber einfach kalt. Die Ölöfen heizen sich zwar schnell und gut auf (ca. 20 min und die Bude ist richtig warm), die Wärme geht aber ziehmlich schnell verloren, wenn man den Ofen auf Sparflamme stellt. Theoretisch müsste man also den Ofen ständig laufen lassen, was aber teuer wird und eigentlich auch zu warm ist - auch auf kleinster Flamme.

Die beiden Zimmer mit den Elektroöfen werden nie wirklich warm, außer im direkten Umfeld des Ofens, weshalb er immer dahin gerollt wird, wo man sich gerade befindet.

Alles in allem keine gute Lösung um zuhause zu arbeiten, lässt sich aber nicht vermeiden.

Dicke Teppiche sind nun schon besorgt um wenigstens die Bodenkälte zu vertreiben.

Hat jemand Ideen, wie meine Freundin ihre Wohnung warm bekommt, ohne baulich etwas zu verändern? Die Vermieterin erlaubt keine Nach- oder Umrüstung der Heizung (hätte ich empfohlen), somit kommt ja fast nichts in Frage??

Danke für eure Antworten. Marie

...zum Beitrag

Eine Schwierige Frage so wie ich das hier lese . Weil man könnte was machen ist aber wieder eine Kostenfrage und die Vermieterin kann nichts da gegeb machen weil es erlaubt ist . Was die Elektroöfen an geht denk ich mal das es Ölratiatoren sind die mit Strom geheizt werden was teuer auf Zeit wird das sie meisten bei 1500- 2000 watt haben . Also auf den Baumarkt gibt es Themmatten für den Fußboden den kann man verlegen und darüber kann man Auslegware oder Teppiche drauf legen . Das wäre für den Fußboden . Für die Wände gibt es Extra Steropur Tapete dies sind auf einer Seite Beschichtet mit Alufolie diese Seite kommt an die Wand und da diese Steropurtapete klatt ist kann man darauf auch tapezieren und so mit wäre die Wohnung gedämmt und würde kosten sparen aber es ist halt eine kosten frage . Aber es gibt so wie ich das weis ein Neues Gesetz wo es Fördermittel für Energiesparmaßnahmen gefördert werden sollte Sie sich mal schlau machen . weiter sollte die oder vermieter Ärger machen kann man mit Mietminderung drohen . Aber denke mal das möchte Sie nicht da sie die Wohnung braucht also wäre das mit der Themung mach bar weil wenn Sie später mal aus zeihen würde kann man die Wohnung wieder auf den Alten Ürsprung bringen .

...zur Antwort

Also ich versuch mal deine Frage zu beantworten . Die Katze Mia ist ein Jahr alt und der Kater ist noch im Baby alter . Da die katze eher da war hat Sie auch ihr Revier . Der Kater wird ja älter und möchte nun auch sein Revier haben so wird jetzt um die Stellung gekämpft klar spielt da auch die Eifersucht eine Rolle . Weiter wird der Kater spielen wollen was wahrscheinlich der Katze Mia nicht gefällt . Dieses Verhalten müßte sich aber ändern wenn die Positionen geklärt sind . da gibt es zwei Möglichkeiten entweder der Kater Ordnet sich unter oder Mia tut das oder Sie gehen sich aus den Weg . Es kann aber auch sein das der Kater nicht sterilisiert ist und er jetzt im Zeugungs fähigen alter ist dann solltet Ihr beider Stereliesieren lassen . Dann kann es sein das Sie sich auch wieder vertragen da die Tiere im normal Fall ruhiger werden . Was auch Sinnvoll wäre das jede Katze seinen eigenen Futternapf so wie Wassernapf hätten .

...zur Antwort

Also soviel kann ich sagen Verträge macht man ja mit einen Notar dieser bereitet den Vertrag vor und Überprüft diesen in bei sein beider Parteien .Im Vertrag kann sehr wohl stehen mit gringen Mängeln . Aber so wie es hier aus sieht ist das kein geringer Mängel und es fallen ja notwendige Kosten an und darum hätter dies sehr wohl vor Vertragsabschluss sagen müssen ich würde mich an Deiner Stelle an die Notarin wenden um hierzu eine Einigung zu kommen wegen den Kosten denke mal das diese Kosten für das Abwasser vom Kaufvertrag abgezogen werden müssten . Des weiteren würde ich mir mal Rat bei einen Anwalt holen weil es ja schon ein jahr zurück liegt wie da die Ausichten sind .Hoffe ich konnte ein wenig helfen

...zur Antwort

geh mal zum Zahnarzt oder Kieferorthobäde oder regelmäßig Säubern

...zur Antwort