Der genaue Satzlaut lautet: Aufgrund der hohen Nebenkosten wird ihre Miete in Höhe von 225 Euro um 14,70 Euro zum 1.8.11 angehoben. Darunter als Aufstellung die vorherige un die jetzige Miete. Die Nebenkosten sind nicht erhöht worden, nur die Kaltmiete. Vertraglich vereinbart sind als Nebenkosten 60 Euro und die sind auch so geblieben.

Muss ich, wenn ich kündige die Mieteröhung bezahlen oder einfach den alten Betrag?

...zur Antwort