Kaufvertrag, nach 1Jahr "Überraschung"

Hallo.

Am 20.10.2012(!) habe ich Möbel in einem Möbel Geschäft gekauft. Döse habe ich zu dem Zeitpunkt schon gekauft da dort eine Aktion war und sofort in den Schrank verliebt war....

Ich musste den ORIGINAL verpacken schrank jedoch einlagern ( hat leine Schäden hinterlassen ) da meine Wohnung komplett saniert usw wurde .. Solange wohnte ich in meinem Kinderzimmer bei den Eltern. Am Sonntag (2.12.2013) zog ich in die neue Wohnung dort packe ich den Orginal verpackten Schrank aus.... Dort merkte ich dann erst das es ein KOMPLETT anderer Schrank war. Nichts hat gestimmt gar nichts.. Somit behielt ich die original Kartons und Etiketten, baute den Schrank vollends auf, machte Bilder etc. Und ging sofort montags zum Möbelhaus um dies zu melden .... Habe ich noch nach 1Jahr recht meinen Schrank zu bekommen ? Es war schließlich nicht mein Kommissionierungs Fehler oder ?

Der Chef des Möbelhauses bot mir an, das ICH den Schrank wieder abbauen soll, herbringen soll und ich dann meinen bekomme wenn ich NOCHMALS 200€ bezahle?!?! Wobei ich meinen Schrank von 1065€ bezahlt habe ?!? Er meinte zudem ich müsste innerhalb 2 Wochen die Kartons aufpacken und schauen ob es mein Schrank sei ? ( in den AGB"s wird davon nichts erwähnt !!!!) Bloß wie sollte ich das sehen ? Der falsche Schrank war auch weiß.. Und in einem kleinen Zimmer hätte der Schrank nicht reingepasst um ihn aufzubauen und zu kontrollieren ob es der "richtige" ist ....

Option 2 des Chefs, Ich behalte den Schrank und bekomme 200€ Entschädigung, kann ich aber nicht annehmen da 1.meone Türe so nicht mehr aufgeht und ich die oberen Leisten des Schrankes nicht aufbauen kann da die Decke zu nieder ist. Und 3. da ich einfach den Schrank in dem Aussehen, der Größe und der innen Ausstattung haben möchte den ich bestellt und gekauft habe. Was ich gekauft /bestellt habe lässt sich alles mit Belegen nachweisen...

Meine Hauptfrage:

Muss mir das Möbelhaus meinen Schrank gewährleisten oder ist es "selbstverschuldet" da ich es erst nach einem Jahr gesehen habe????

Danke für jede Hilfe.

MfG

Jenny

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Am Samstag war ich zuletzt im Möbelhaus (Freitag wurde der andere falsche Schrank retour genommen (ohne Mängel) - habe ich mir belegen lassen..... Nunja dann hatte ich Samstag nochmal ein Gespräch mit dem Filialleiter da ich es nicht einsehe zzgl. 200€ auf meinen schon bezahlten Schrank zu zahlen. Dieser ließ aber nicht mit sich reden und sagte entweder so und so oder Pech. Also suchte ich Rechtsbeistand. Bei dem ich auch heute war.. Dieser bestätigte mir das ich NICHT verpflichtet bin die waee binnen 2 Wochen zu kontrollieren dies gilt nur für Unternehmer (steht auch so ln den AGB ...)

Wenn Interesse besteht halte ich auf dem laufenden was beim Schriftverkehr der Anwälte rauskomme.

Lg

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