Ist man bei Annahme eines Studienganges zur Einschreibung verpflichtet?
Was passiert, wenn man einen Studiengang annimmt und sich dann doch für einen anderen einschreiben möchte oder für den gleichen aber an einer anderen Uni?
Und was ist, wenn man erstmal doch gar nicht studieren möchte? Kann man dann später nicht mehr in den Studiengang gehen, den man vorher angenommen und dann doch abgesagt hat?