Hallo.
Wir wohnen in einem 5 Parteienhaus. In diesem Haus haben wir Keller, die aber nicht nutzbar sind, da feucht und Sandstein zu Schimmelbildung und Korrosion an sämtlichen Gegenständen führt. Wir haben einen Dachboden und einen Schuppen. In dem Schuppen stehen Gartenmöbel, Grills, Fahrräder, Rasenmäher usw. von uns allen. Das andere Gerümpel steht auf dem Dachboden, da wir durch die nicht nutzbaren Keller keine andere Möglichkeit haben. Heute (20.05.) haben wir einen Brief im Briefkasten gehabt mit der Ankündigung von Sperrmüllentsorgung durch den Vermieter. Wir haben in diesem Schreiben Zeit bis zum 30.05. Gegenstände aus Keller (steht als Mietobjekt im Mietvertrag), Dachboden und Schuppen zu entsorgen, ansonsten würde der Vermieter diese Kostenpflichtig entsorgen und dies auf die Mieter umlegen. In meinem Keller lagern meine Autoreifen, ansonsten nichts. Nun meine Frage, darf der Vermieter einfach unsere Sachen entsorgen obwohl die zur Verfügung gestellten Kellerräume nicht nutzbar sind. Und was ist mit den Sachen im Schuppen, die wir doch dort lagern dürfen?
Ps. auf dem Dachboden stehen auch etliche Sachen von ehemaligen Mietern, darf er uns die Entsorgungskosten dieser in Rechnung stellen?