In einer anderen Frage, habe ich meine Sitauation geschildert.
Meine Tochter möchte nicht mehr zu mir, vermutlich weil sie von der KM (unbewusst?) manipuliert wird.
Folgende Vorgehensweise steht nun an:
- Termin bei der Kinderpsychologin in 3 Wochen
- Termin bei einer Beratungsstelle in 4 Wochen
Heute war ich mit meinen Unterlagen bei Gericht und habe einen Beratungsschein beantragt (da ich mir leider selbst keinen Anwalt leisten kann).
Diesen Schein, bekam ich aber nicht ausgestellt, da ich zuerst einen Termin mit der KM beim Jugendamt bräuchte und dort muss eine Umgangsvereinabarung aufgestellt werden. Erst wenn diese nicht eingehalten wird, kann ich einen Beratungsschein beantragen.
Stimmt das? Ist dies auch so der Fall, wenn ein Verdacht auf PAS vorliegt?
Somit würde sich das Ganze ja noch weiter hinziehen - also noch mehr Zeit in der sich meine Tochter von mir entfremdet...