Die Speicherfrist beträgt 7 Tage. 10 Wochen waren damals geplant für die Vorratsdatenspeicherung. Die wurde aber kurz vor eintreten wieder gekippt. Nun dürfen Provider bis zu 7 Tage die IP Adresse speichern.
Es gibt Provider, die Speichern 24 Std.
Und es bedarf keinen richterlichen Beschluss um die Person hinter einer IP Adresse ausfindig zu machen. Stell dir einfach vor die IP Adresse ist dein Nummernschild im Internetverkehr.
Wenn du im Straßenverkehr einen Fehler machst, kann die Polizei anhand deines Nummernschildes dich zurückverfolgen. Dabei Brauch sie auch keinen Beschluss.
Möchte die Polizei allerdings Daten vom Provider, sprich wann Person x auf dieser Seite unterwegs war oder mit wem hat die Person telefoniert, dann muss ein Richter das absegnen.