Hallo!

Das ist ganz einfach, man muss nur etwas näher an die Materie:

Die Stromstärke ist abhängig von der benötigten Leistung und der Spannung mit der das Gerät betrieben wird. Die Stromstärke sagt also gar nicht wirklich aus, was ich vermute Du wissen willst.

Eine Glühbirne mit 100Watt (Leistung) z.B. benötigt bei einer Spannung von 230V (Spannung) ca. 0,44 Ampere ("Stromstärke"")

Eine Heizung mit ca. 1000Watt dann demnach ca. 4,4 Ampere

Die Formel heisst: Leistung = Volt x(mal) Ampere,

umgestellt also:

Ampere = Leistung /(geteilt) Volt

Straßenbahnen fahren mit 500-700 Volt, demnach muss man hier mit anderen Zahlen rechnen....bei ca. 35kW (35000Watt) also ca. 50-70Ampere....

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Nun, er darf also von einem einzelnen Mieter verlangen, dass er sich in einem laufenden Vertrag an der ortsüblichen Miete zu orientieren und dafür zu bezahlen hat, während andere Mieter ggf. unter dieser Vergleichsmiete bezahlen müssen?!?!?!

Die Frage zu den Vorauszahlungen sit nocht nicht zufriedenstellend beantwortet. Bitte nochmals zur Verdeutlichung: Darf der Mieter die Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen und was muss er dazu genau tun?

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