Ja, denn wenn diese Person nicht im Mietvertrag steht, KANN! man diese Person, auf gut Deutsch gesagt, vor die Tür setzen.
Aber man sollte schon eine gewisse Frist ansetzen, da man jemanden ja nicht von jetzt auf gleich vor die Tür setzen kann. Immerhin wäre es nicht sehr "toll".
Und da die Wohung nicht ihre ist, KANN! sie sich nicht gegen den Rauswurf wehren.
Deswegen sollte man eben eine gewisse Frist setzen, damit sie sich in dieser Zeit um einen neuen Wohnsitz kümmern kann, eben auch zum Wohle des Kindes.