Ich strebe eine Ausbildung zur Erzieherin an. habe Abitur und mache nun ein fsj in einer kita/Krippe.
Heute unterhielt ich mich mit einer Erzieherin, die mir sagte,dass ich nach meinem fsj nicht gleich die Ausbildung machen könnte, sondern ich noch eine zweijährige Ausbildung als sozialassistent brauche, dies verwunderte mich, da das im Internet nirgends so steht.
Wie ist das nun? Darf ich nach meinem FSJ die Ausbildung machen?
Hier die Vorraussetzungen, die ich hoffentlich nicht falsch gedeutet habe-im Gegensatz zu der Erzieherin, mit der ich heute sprach:
ZugangsvoraussetzungenRealschulabschluss oder
ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung
von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
c) eine erziehende oder pflegerische Tätigkeit von mindestens sieben Jahren
Auf die Tätigkeit gemäß b) und c) werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Zivildienst und Bundesfreiwilligendienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.