Es gebietet eigentlich der Anstand, daß man seinen Gesprächspartner informiert oder um Zustimmung bittet, wenn bei einem Telefonat der Lautsprecher eingeschltet wird und andere das Gespräch mithören.

Wie sieht es aber rechtlich aus (Verletzung der Privatshäre), wenn der Gesprächspartner am Ende der Leitung über eventuelle Mithörer nicht informiert wird?