Antwort
Hallo rechtschaffener Bürger von Deutschland,
ich arbeite seit 13 Jahren beim Finanzamt und kenne mich mit allen Szenarien in der Finanzwelt aus. Nein, sie müssen nichts nachbezahlen, wenn sie bei ihrem örtlichen Finanzamt anrufen und sich auf Artikel 14 Paragraph 12 beziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
ihr online Finanzberater