Bei großen Summen wird das ggfs. gestoppt, bei normalen Beträgen im dreistelligen Bereich geht sowas einfach durch. :)
Derjenige, der die Überweisung gemacht hat, muss, wenn alle Daten richtig sind, einen Nachforschungsauftrag bei der Bank anweisen, kostet in der Regel was und dann weiß man wo das Geld hin ist. Überweisungen kommen als SEPA-Überweisung mit korrektn Daten aber praktisch immer an, da ist also was schief gelaufen bei der Eingabe der Daten oder so. Ich hatte den Fall noch nie. Da war immer was falsch oder die Kunden haben Freitag überwiesen (abends) und dann Montag angerufen, dass sie schon Tage lang warten. Da ist es natürlich noch nicht da.
Jeder, der deine Bankdaten kennt, kann Lastschriften abbuchen lassen. Das siehst du aber und hast 8 Wochen Zeit um die einfach zuruck zu buchen.
Ich würd die Gewährleistung unbedingt ausschließen. Schreib noch rein "Gewährleistung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen außer für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit". Dann biste da auch raus. Musste gucken, dass du das richtig übersetzt.
Garantie ist etwas, das dir der Händler oder Hersteller freiwillig gibt. Er versichert dir, dass er verschuldensunabhängig dafür haftet, dass beispielsweise deine Stereoanlage 2 Jahre heile bleibt.
Gewährleistungsansprüche hast du von Gesetzes wegen, nicht, weil der Händler dem zustimmt. Du musst, bevor du den Kaufpreis zurückerhalten kannst, dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das, was er die schuldet, zu erbringen. Sei es indem er dir das Teil nochmal heile liefert oder repariert. Im Normalfall darfst du dir das aussuchen, wie er nacherfüllen soll. Tut er das in der Frist, die du ihm setzt, nicht, kannst du den Preis mindern oder ggfs. ganz zurücktreten.
Das Glamourforum würd ich versuchen. ;)
Das mit dem zweimal Nacherfüllen beim selben Mangel ist ein Mythos, das stimmt nicht. Wenn du sagst, bitte reparieren oder neue Schuhe her bis in einer Woche und es klappt nicht, dann musst du die nicht noch mal nacherfüllen lassen.
Erlös?
Wenn deine Eltern dir das erlauben, kannst du wirksam tauschen. Aber wen interessierts schon, sowas ist halt nur wichtig, wenn was schiefgeht. :)
Beschränkt geschäftsfähig bedeutet nur, dass du nicht ohne Einwilligung oder Genehmigung deiner Eltern Verträge schließen kannst. Sie können danach dann noch sagen, das geht klar, dann wird der Vertrag voll wirksam. Oder sie sagen nein, dann gibts keinen.
Meiner Meinung nach dürfte der Widerruf verfristet sein, weil durch die Nacherfüllung nur der ursprüngliche Anspruch erfüllt wurde.
Bei uns haben alle gleich viel Urlaub, egal ob 10h-Vertrag oder Vollzeit, die Bezahlung richtet sich bloß dann immer nach der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate. Frag doch einfach mal nach wie die das handhaben.
Wenn es kaputt ist, kannst du es natürlich zurück geben und bekommst ein neues Spiel. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer dir nachweisen, dass es dir nicht schon kaputt gegeben wurde und das können die nicht.
Das ist gewerblicher Rechtsschutz. Du kannst dir auch für dich privat nen kompletten Ferrari nachbauen, wenn du das kannst und möchtest.
Sehe da auch einen Kaufvertrag, wenn ihr über den Preis gesprochen hat und du sein "Ich möchte es kaufen" bejaht hast. das würde bedeuten, dass du nun auch liefern musst und er bezahlen muss.
Da er aber keine Daten hat, kann er ja schlecht was tun.
Schreib ne Mail, dass du widerrufst und sie nichts mehr schicken sollen. Wenn sie schon losgeschickt wurde, retournierst du sie einfach. Die 14 Tage laufen noch gar nicht, wenn du noch nix bekommen hast. Schau aber, ob du nicht evtl. was in ner DHL-Filiale liegen hast.
Ich habe selbst eine Freundin wiedergefunden vor kurzem, indem ich die Schule, in der sie arbeitet angeschrieben habe. Habe dem Sekretariat meine Emailadresse gegeben mit Bitte um Weiterleitung. Vielleicht ist dort ja auch jemand so nett und macht das für dich? ;)
Problem wird aber sein, dass es sicher viele Michaels oder so an der Schule gibt im selben Alter. Oder hat er einen seltenen Vornamen?
Würd da einfach mal rumgehen und Leute fragen. ;) Viel Glück!
Nehmen wir an du machst einen Laden auf, der Förderbänder herstellt. Diesen nennst du Schwuppsschondrüben.
Jetzt meldest du eine Marke an, Schwuppsschondrüben als Name und Schwuppsschondrüben auf gelben Grund mit schwarzen Streifen, du brauchst ja auch ein Logo.
Erfindet jemand in deiner Firma eine Neuerung für eure Förderbänder, kannst du ein Patent auf diese Erfindung bekommen.
Eigentlich hat das sehr wenig miteinander zu tun. Das gilt auch in Österreich so. Marken werden schnell eingetragen, ein Patent kann Jahre brauchen bis zur Eintragung.
Interessiert mich auch, wann die neuen Laufmodelle immer kommen.
Kann man drüber streiten, ob sich da auch solche Kopien wiederfinden. Weiß man aber ja nie, bevor ein Gericht entschieden hat. Wenns in den AGB steht, wusstest du es doch vorher, da würd ich mich jetzt auch dran halten, einfach, um denen nicht zu schaden, unabhängig davon, ob ichs vom Gesetz her nun muss oder nicht. Ansonsten ist davon auszugehen, dass du es nur zum lesen/kopieren bestellt hast...Verkauf sie doch anderweitig! :)
Schau erstmal in die AGB, was da zum Vertragsschluss steht. Normalerweise kommt der Vertrag bei den meisten Onlineshops erst durchs Versenden oder je nachdem, wie der Laden es handhabt, nach Bestellbestätigung zustande (nicht, wenn die Mail nur ne Auftragsbestätigung ist).
Die können das natürlich dann teurer machen, dann gibts keinen Vertrag, wenn du nicht zustimmst. Einen Anspruch auf den Preis, der online steht, hast du nur, wenn der Vertragsschluss laut AGB mit Bestellung direkt passiert. Aber nachweisen könntest du es auch in dem Fall nicht, also kannst du eigentlich nichts tun.