Hallo zusammen,
habe gestern mein altes Quad verkauft was seit Oktober letzten Jahres im Schuppen stand.
Ich habe den Käufern ausdrücklich gesagt dass sie alles kontrollieren und checken sollen da ich selber nicht viel technisches Verständnis habe.
Die Käufer beanspruchten nichts und kauften dass Quad.
Im Kaufvertrag nahmen wir folgende Vereinbarungen auf.
1.Gekauft wie gesehen
2.Keine Sachmangelhaftung
3.Keine Garantie
Auf starken Druck des Käufers kam noch zusätzlich die Vereinbarung:
14.tägiges Gesetzliches Widerrufsrecht in den Vertrag.
Heute Vormittag schrieb mir der Käufer eine Nachricht dass es ein Schaden am Quad im Motorbereich gibt - der mir nicht bekannt ist.
Da seine Werkstatt meint dass dieser Schafen eine arglistige Täuschung ist will er das Quad zurückgeben oder will dass ich die Reperaturkosten bezahle.
Nun wäre meine Frage - was die Gesetzleslage dazu sagt - hatt der Käufer tatsächlich ein Rückgaberecht bei Fehlern die mir nicht bekannt sind? - Bzw würden mich die Vereinbarungen die ich in den Vertrag reingeschrieben habe - in diesem Fall beschützen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.