Muss ich Grund für Fehlen angeben?

Hallo,

ich arbeite im ÖD auf 450 € Basis. Die Stelle wurde ausdrücklich als Wochenendarbeit ausgeschrieben, weshalb ich mich damals darauf bewarb. Meine AZ ist 2 Wochenenden im Monat - immer Samstag und Sonntag.

Wir haben 1 x im Monat Teambesprechung. Da ich ein Kind habe muss ich immer die Betreuung organisieren, weil es sonst in der Zeit unbeaufsichtigt ist. Leider wurden die Teamtage auch immer wieder mal verschoben, das war natürlich extrem blöd, weil man immer die Betreuung umsonst organisiert hatte.

Jetzt ist die Teambesprechung immer 1 x pro Monat, i. d. R. auch fix im Voraus für das ganze Jahr. Trotzdem wird es auch mal geändert.

Nun ist es so, dass ich bei der letzten TEAM kurzfristig nicht teilnehmen konnte - also wirklich sehr kurzfristig (1 Stunde vorher) - und habe dem Chef das per Mail mitgeteilt, ging leider nicht anders. Er hat es auch innerhalb 15 Minuten als gelesen markiert.

5 Tage später (!) ruft er an und meint, ich hätte eine Begründung nennen müssen (Urlaub - war ja nicht, das hätte man ja gesehen), Krankheit oder sonstige driftige Gründe.

Da es aber ein sehr persönlicher Grund war möchte ich diesen nicht nennen.

Hat er ein Recht darauf?

Ich meine, ich habe mich ja gemeldet und gesagt, dass ich leider kurzfristig nicht teilnehmen kann und bitte darum, das Fehlen zu entschuldigen.

Wenn ich es so halten würde wir unsere Verwaltung hätte ich gar nichts gesagt und wäre einfach nicht gekommen.

Mein Chef reibt mir jede Kleinigkeit unter die Nase, jeden noch so kleinen Pubs, aber selbst kümmert er sich überhaupt nicht um mich wenn ich z. B. ein Anliegen/Problem habe. Er sorgt auch nicht dafür, Lösungen zu finden. Hier werde ich immer alleine gelassen und auch bei Personalentscheidungen ständig übergangen.

Es wird also explizit darauf geachtet, welche "Fehler" ICH mache, aber die eigenen werden ignoriert. Weisungsbefugnis durch AG wird als selbstverständlich gehalten, Führsorgepflicht gibt es jedoch nicht...

Daher meine Frage nochmals: MUSS ich ihm einen Grund nennen?

Ich habe ja nicht unentschuldigt gefehlt.

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Hm, wie gesagt, ich habe ja nicht unentschuldigt gefehlt sondern noch schnell eine kurze Info an ihn geschickt die er auch innerhalb von 15 Minuten gelesen hat, also noch rechtzeitige bekommen.

Wenn ich einfach weggeblieben wäre hätte ich es ja noch verstanden.

Hm, also muss ich ihm den GENAUEN Grund nennen?

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Hallo,


wenn es ein einfacher "Streit"  gewesen wäre, oder nur für kurze Dauer ein "Du darst nicht mitspielen", ok., dann wäre ich sicherlich auch der Meinung: Verzeihen, Schwamm drüber.

Aber das was passiert ist, war deutlich mehr. Was hier alles passiert ist: nie hätte ich gedacht, dass ein Kind im Vorschulalter zu solchen Grausamkeiten (seelisch und teilweise körperlich) im Stande ist. Um das alles auszuführen, reichen die Zeichen hier sicherlich nicht aus...

Wir sind nur froh, dass dieses Kind nicht mit unserem Kind in einer Klasse ist.

Ich hatte auch der Lehrerin aus Klasse 1/2 bei der Einschulung gesagt, sie solle bitte ein Auge darauf haben, falls es nochmal zu Übergriffen kommen sollte - was glücklicherweise bis heute nicht mehr passiert ist.


Wie also soll man so jemandem einen Brief schreiben?

Kontakt haben die beiden nicht - meine Tocher hält sich fern und versucht, das Kind zu meiden wo es nur geht. Selbst wenn sie mal zusammen einen Ausflug machen (Schulausflug) oder so: mit ihr unterhält sie sich nicht, geht aus dem Weg. Ich habe ihr gesagt, sie soll sich auf andere konzentrieren, die sie mag - und welche sie mögen.

Verzeihen wird sie diesem Kind sicherlich nie. Das was die ihr angetan hat ist eingebrannt. Die Wochen waren die Hölle.

Ich denke auch, dass meine Tochter vielleich einen Brief schreibt, aber an irgendjemand anderen und ich werde dem Lehrer mal aufschreiben, WAS da passiert ist - vielleicht hilft das zu verstehen.

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Inzwischen hat sich noch eine Frage ergeben: es "könnte" sein, dass mein Noch-Mieter jemand mit in die Wohnung aufgenommen hat, die Person aber bei uns nicht gemeldet hat. Der GV kann ja nur meinen Mieter rausbefördern, gegen die andere Person(en) müsste ich ja dann so eine einstweilige Verfügung beantragen, damit alle am Räumungstermin raus müssen.

Kann man so eine einstweilige Verfügung auch im Voraus auf Verdacht machen? Geht das wenn man den Namen der Person /die Namen der Personen nicht kennt, also PAUSCHAL?

Was kostet das?

Kann ich das direkt über das Gericht machen oder muss ich das wieder meinen Anwalt machen lassen?

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So, jetzt gibt es Neuigkeiten.

Habe nun eine Wohnung gefunden und werde mich mit Kind No1. in die neue Stadt ummelden. Partnerin und Kind No2 bleiben am alten Wohnsitz gemeldet.

Da es nur noch ein paar Tage sind bis die Grundschule beendet ist nun meine Frage: muss ich das Kind für diese kurze Zeit noch "schulisch" ummelden, also so machen, ob alles "echt" wäre oder lang es dann wenn ich meinen Perso-Ausweis bei Anmeldung an die weiterführende vorzeige (neue Adresse ist ja dann bei mir eingetragen - Kind hat noch keinen Ausweis, aber ich und Kind sind eingetragen in die Ummeldebestätigung ).

Lt. Rektor der "neuen" Grundschule würde ein Antrag auf Verbleib an der bisherigen Grundschule zu 99,9% durchgehen, da man dies einem Kind nicht mehr zumuten sollte (dann wird sowieso gewechselt, alles mischt sich neu). Sollte man den Aufwand trotzdem machen?

Und noch eine Frage: wie verhält sich das Ganze bei weiterführenden Schulen, ist das hier auch so "eng" mit festgelegtem Schulbezirk oder ist es dann "offener".

Also wenn ich dann in ein paar Monaten wieder "zurückziehe", muss ich dann wieder einen Antrag stellen dass Kind No1 dortbleiben kann?

Wie lange sollte ich warten, damit der Platz "fest" ist und uns nichts mehr "passiert"?

Sonnige Grüße

Janine04

PS: was mich am meisten an der Sache ärgert, und das muss ich jetzt wirklich einmal loswerden: man möchte das Beste für seine Kinder, macht und tut, setzt sämtliche Hebel in Bewegung und wird nur ausgebremst. Habe irgendwo einen Artikel gelesen, dass man, wenn man Falschangaben macht - und sollte dies festgestellt werden - bis zu 1000 Euro Strafe zahlen muss. WIR kümmern uns wenigstens darum dass die Kinder eine ordentliche Schulausbildung bzw. später Ausbildung bekommen sollen: und werden dafür evtl. noch bestraft? Unglaublich dieses "kinderfreundliche" System in Deutschland. Man sollte sich lieber um diejenigen kümmern, welche ihre Kinder vernachlässigen und sich in keinster Weise kümmern. Sorry, aber ich bin momentan echt angenervt und musste jetzt mal Dampf ablassen.

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