Es gibt Analspülungen.

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Du gehst zum Geschäft und merkst dir den Namen der Kassiererin und verklagst sie.

Laut Paragraph 5 Absatz 10: Sollte es bei der Rückgabe des Geldes sie Endsumme nicht stimmen so sollte der Kläger die 100 fache Summe des verlorenen Geldes bekommen.

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