Ich wurde im Mai 2017 zu einer jugendhaft von 1.6 jahren verurteilt .ich wurde aus der jugendhaft nach einem jahr und 5tage wegen meiner guten Führung entlassen.und bekamm 3 jahre Bewährung die den Rest der freiheitsstrafe beinhaltet.kann ich nach den Bewährung noch zur Polizei oder zum Zoll ?oder kann ich noch eine Feldwebel laufbahn beim Bund einschlagen?