Mit Vorstrafe zur Polizei oder zum Zoll?
Ich wurde im Mai 2017 zu einer jugendhaft von 1.6 jahren verurteilt .ich wurde aus der jugendhaft nach einem jahr und 5tage wegen meiner guten Führung entlassen.und bekamm 3 jahre Bewährung die den Rest der freiheitsstrafe beinhaltet.kann ich nach den Bewährung noch zur Polizei oder zum Zoll ?oder kann ich noch eine Feldwebel laufbahn beim Bund einschlagen?
Polizei,
Recht,
Zoll