Habe gerade ein ähnliches Problem. Hatte Freitag einen Termin bei der Arge, den ich mir von mir aus telefonisch geben lassen habe. Leider bin ich in der Nacht zu Freitag mit heftigen Magen-Darmbeschwerden aufgewacht und saß mit Unterbrechungen den ganzen Morgen auf Klo. Hab dann einen Schmerztiefpunkt ausgenutzt, um meinen Termin abzusagen. Nachdem es wieder einigermaßen ging, hab ich mich noch mal ins Bett gelegt weil ich erstens fast gar nicht geschlafen habe und zweitens ziemlich kaputt war von den Schmerzen.
Da mein Arzt an dem Tag (Freitags) schon um 12 schließt, hab ich gedacht, dass ich ja 3 Tage mit dem Einreichen des gelben Scheins Zeit habe und die Ärzte im Notfall auch 3 Tage rückwirkend krankschreiben können. Montag rief ich beim Arzt an und man sagte mir, dass es heute sehr voll ist und ich kaum eine Chance hätte dran zu kommen. Also Dienstag....... 3 Tage Frist....... Dienstag sagt mir eine Arzthelferin meiner Praxis, dass der Arzt nur einen Tag rückwirkend krankschreiben kann.
Fazit: Habe meinen Termin verpasst und keinen gelben Schein
Der Arge-Mensch sagt mir jetzt, dass ich nachweisen muss, dass ein wichtiger Grund für meine Terminabsage vorliegen muss. darauf erklärte ich ihm noch mal, wieso ich den Termin verpasst habe. Er meint am Ende, dass ich den wichtigen Grund nachweisen muss. Aber wie soll ich da tun?
Da hab ich nur gedacht (nicht gesagt) das ist gar nicht möglich und bedeutet unterschwellig, dass die Arge oder das SGB2 automatisch von einem absichtlichen Fernbleiben von Arge Terminen ausgeht.
Ich fragte ihn, wie ich das jetzt beweisen soll? Er meint das weiß er nicht. Ich solle mir Rechtsberatung holen oder mich anderweitig informieren. Ich halte das für stark übertrieben und weiß, dass kein Anwalt jetzt noch beweisen kann, dass ich Freitag Magen-Darm-Probleme hatte und der Arge-Typ unmögliches verlangt. Im Übrigen halte ich es für eine böswillige Unterstellung. Wenn ich das beweisen muss, bedeutet das, dass man mir nicht glaubt, sogar vom Gegenteil meiner Aussage ausgeht. Es ist ja nun längst bekannt, dass viele Argen sehr schnell und hart sanktionieren, meist wirkt es so als würden sie nur auf Fehler der Arbeitslosen warten, damit sie sanktionieren können. Es gibt sogar das Gerücht, dass Argemitarbeiter Provisionen für Sanktionen bekommen aber sweit will ich jetzt nicht gehen.
Meine Frage ist nur: Ob und wie soll ich nun beweisen, dass ich am Freitag dieses Magen-Darm Problem hatte?
HeadlineAlleine gewisse Urteile von bestimmten Arbeitsgerichten sind höchst fragwürdig. Laut einiger Richter kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Ich frage mich wie das gehen soll wenn jemand, wie ich am Freitag, etwas hat, was ihm nicht vom Klo runter lässt oder Beispielsweise bei Fieber nicht aus dem Bett. Wie soll jemand, der nicht aus dem haus kommt, zusätzlich seinen gelben SChein beim Arbeitgeber oder bei der Arge abgeben. Gibt ja unendlich viele Beispiele dafür, dass diese Gerichtsurteile unmenschlich, ja sogar asozial sind.
Ich denke, dass man Stück für Stück die Rechte der Arbeitnehmer entziehen möchte. So reduziert man schon mal den Kündigungsschutz im Krankheitsfall um fast 70%. Jetzt soll noch das Freihandelsabkommen kommen, was unser Arbeitsrecht dem amerikanischen angleicht- also gar keinen Kündigungsschutz uvm.