Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer den Schaden beim gegnerischen Auto solange keine Vorsatz-Tat vorliegt. Der Fahrer wird erst im nach hinein interessant - wenn dieser nicht bei der Versicherung gemeldet war, kann dich die Versicherung in Regress nehmen oder sie wird dir den Mehrbetrag der letzten Jahre auferlegen.

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Irgendetwas stimmt hier nicht. Wenn du Wagen auf dich angemeldet und versichert hast, hast du den Wagen nicht gemietet - oder verstehe ich hier was falsch? Wer hat die Versicherung bezahlt? Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde, hätte hier ja jemand Beitrag zahlen müßen. Versicherung hätte außerdem bei Abmeldung und Stillegung des Vertrags eine Mitteilung geschickt.

Am Besten bei Versicherung nachfragen, wann Versicherung aufgelöst wurde.

Auérdem hättest du bei einem angemeldeten Kfz Steuern zahlen müßen - das scheinst du ja nicht gemacht zu haben.

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Typschlüssel kenne ich so nur von Importauto´s. Am besten beim Fachhändler nachfragen. Die Versicherung wird dir hier nicht weiterhelfen können. Aber 0901 für VW ist schon ungewöhnlich.

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Meinst du ggf. Berufsunfähig?

Arbeitsunfähig wird man vom Arzt geschrieben und man ist nicht im Stande arbeiten zu gehen. Berufsunfähig heißt deine Mutter kann als Lagerarbeiterin nicht mehr arbeiten.

Da gibt es große Unterschiede, ich müßte da schon mehr wissen.

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Eine einfach angefertigte Vollmacht reicht dazu nicht aus. Um die Auszahlung zu bekommen, muß die schon dein Freund holen.

Meines Erachtens muß das Geld innerhalb von 7 Tagen geholt sein, dazu kann ich aber nicht genaues sagen. Aber es kann Probleme geben, da dein Geld nicht auf sein Konto darf. Er hat bei Kontoeröffnung immerhin unterschrieben es nur auf "eigene Rechnung " also für sich zu nutzen.

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Kannst du so schreiben, vorausgesetzt es geht hier um Lebens-/Rentenversicherung. Ich rate dir aber, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, genau rein zu schreiben, ob du eine Stundung oder eine Beitragsfreistellung wünschst.

Stundung = keine Beitragszahlung bis max. 12 Monate (ab 3 Monate brauchst du bei uns einen Nachweis wegen Arbeitslosigkeit) Im Todesfall bekommst du die vereinbarte Leistung abzüglich ausstehender Beiträge.

Beitragsfreistellung = der Vertrag wird generell so berechnet, ob du nie wieder Beiträge zahlen würdest. Ein Widereintritt in die Beitragszahlung ist bis zu 24 MOnaten (bei uns) möglich. Im Todesfall gibt es max. die beitragsfreie Summe.

Geht es um eine andere Versicherungsart, kannst du nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen.

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15.07. ist ein ungewöhnliches Datum! Abhängig davon wann die Papiere vorlagen, kann die Auszahlung auch später erfolgen. Ich rechne immer so mit 5 -6 Wochen Bearbeitungszeit. Den Bankweg darf man natürlich auch nicht vergessen.

Am Besten mal nachfragen. Oft wird der Vorgang dann vorgezogen und sofort abschließend bearbeitet.

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Karten werden auch gesperrt, wenn an einem Automat an dem mal vor kurzer Zeit abgehoben hat ein Verdacht auf Manipulation vorliegt.

Wenn du dir keiner Schuld bewußt bist, gehe zur Bank und klär es.

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Bei Ehepartner prüft die Kasse, ob ggf. die Kinder über die Versicherung des Partners versichert werden müssen. Dies ist der Fall wenn er privat versichert ist oder wenn er aufgrund des Einkommens freiwillig versichert ist.

Da dein Mann in den USA arbeitet und lebt, solltest du das mit deiner Krankenkasse klären, da man das nicht so pauschal beantworten kann.

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Bei mir hat damals folgendes geholfen: Ich hab ganz einfach bei der Telekom angerufen (allgemeine Hotline) und hab gefragt, ob sie wüßten welche Firma das ist oder sie das ermitteln könnten und habe ihnen das Problem erklärt. Natürlich konnten die mir ncht helfen - danach kam aber nie wieder ein Anruf von der Nummer.

Ob es klappt es wieder klappt weiß ich nicht, ein Versuch wäre es aber vielleicht wert.

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  1. Vertrag ist Vertrag. Zahlst du nicht, kann die Versicherung nach Mahnung und Fristsetzung die Leitungen im Versicherungsfall verweigern. Dies werden sie dir im Schreiben mitgeteilt haben.
  2. Durch die Leistungsfreiheit ist die Versicherung noch lange nicht erloschen. Ein Kündigung seitens Versicherung wurde ja noch nicht ausgesprochen. Deine Kündigung kann jetzt erst zum nächsten Jahrestag gekündigt werden, solange steht der Versicherung auch der Beitrag zu.
  3. Zahlst du nicht, gibt die Versicherung das ganze an ein Inkassobüro ab oder sie läßt einen gerichtliche Mahnbescheid erstellen und bringt diesen zur Vollstreckung. Beides sind keine sehr guten Lösungen. Man kann dir also sehr wohl die Hölle heiß machen und die sind dabei noch im Recht!
  4. Einzige Chance: du mußt klären wie es sich verhält mit dem Vertragsabschluß. Ist deine Mutter der Versicherungsnehmer (also sie hat den Vertrag abgeschlossen und dich nur als versicherte Person eintragen lassen) dann müssen sie die Forderungen bei deiner Mutter und nicht bei dir eintreiben.

Wenn du noch Fragen hast va. zu Punkt 4. schreib mich an - dann erkläre ich dir das näher.

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Widersprich der Änderung des Vertrages und fordere die Widerherstellung des alten Standes.

Ein Sonderkündigungsrecht hast du nur bei reinen Beitragserhöhung.

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  1. In D. herrscht Schulpflicht. Du wirst also mind. bis zum 18 Lebensjahr eine Schule besuchen oder eine Ausbildung (ggf. BVJ) machen müssen.
  2. Lt. Hartz IV bekommst du bis zum 25 Lebensjahr keine eigene Wohnung. Du bist gezwungenbei deinen Eltern zu leben.
  3. Raps schreiben ist in Berlin möglich? Mit Amerika wirst du D. nicht vergleichen können. Und was in B. geht, geht überall in D. Aber auch in B. treffen Punkt 1. und 2. zu.

Mach Schule und gehe Arbeiten und lebe nicht von Geld anderer.

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Danke für die Antworten!

Haben wir uns schon fast gedacht ... naja da werden wir mit den drei Punkten und dem Bußgeld leben müßen.

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Hast du zugestimmt, dass Sie dich anrufen dürfen? Wenn nicht, dürfen die seit letztem Jahr dich nicht mehr kontaktieren (unerlaubte Werbeanrufe). "Angerufene müssen in Zukunft dem Erhalt von Werbeanrufen ausdrücklich zustimmen. Gewerbliche Anrufer können sich also nicht mehr auf allgemeime Zustimmungserklärungen berufen, die vom Verbraucher in einem anderen Zusammenhang erteilt wurden - etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen. " gefunden auf www.netzwelt.de/news/80416-gesetzesaenderung-bussgelder-unerlaubte-werbeanrufe.html

Also beim nächsten Anruf darauf verweisen und mitteilen, dass bei Wiederholung das ganze zur Anzeige kommt. GGF. an die Verbaucherzentrale vor Ort wenden!

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Hängt sicherlich vom Bundesland ab.Bei uns darf man erst ab 18 zum Einsatz. Alarmfunkempfänger (=Pieper) gibt es erst nach erfolgreichem Abschluß der Grundausbildung. Wir (=FF in der ich bin) stehen generell nur von 18 bis 6 Uhr (also nachts) oder am WE zur Verfügung. In Ausnahmefällen (nochnie gewesen) würde man uns sicherlich auch tagsüber alamieren.

Das Wort Freiwillig sagt es eigentlich schon aus, Einsatz dann wann du kannst - dich kann iemand zwingen immer einsatzbereit zu sein! Ich kann z.B. in der Woche nie vor 19 Uhr. Übrigens in den meisten Wehren geht die Schule und Áusbildung vor.

Bewerbung = geh zum nächsten Dienst oder sprech einen von der FW an und frag nach. Einige Wehren fordern vor Aufnahme auch bestimmte gesundheitliche Tests.

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