Antwort
Ja du darfst es.
§ 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Minderjährige dürfen Verträge wirksam abschließen, wenn sie den Kaufpreis oder Verkaufserlös mit eigenen Mitteln (Taschengeld oder Geld, das ihnen ausdrücklich zu diesem Zweck gegeben wurde) bezahlen oder erhalten.
Auch anderes selbst erarbeitetes Geld gehört dazu.