Also was man wissen muss ist, das nur weil es in den Nutzerbedingungen steht es nicht auch gleich Rechtens ist. Das hat es schon oft gegeben das AGBs nicht dem geltenden Recht entsprechen. Ob das einfrieren von Geld für 21 Tage mit dem geltenden Recht übereinstimmt, ist im Einzelfall zu prüfen und auch schwer anzuzuweifeln. Käuferschutz ist ja ok und soll auch sein, das kommt ja beiden Parteien zu gute. Aber wenn eine Ware geliefert ist und ihr zustand dem entspricht was auch Verkauft wurde, dann gibt es keinen Grund das Geld länger als notwendig zurück zuhalten. Dies geschieht auch nicht aus Käuferschutz, dafür haben wir in Deutschland ein klares Rechtssystem, sondern ist natürlich auch die Möglichkeit mit dem Geld zu Arbeiten und sich eine sicherungsrücklage zu bilden. Wenn Paypal insolvenz geht ist euer Geld nähmlich futsch, paypal unterliegt nicht er Einlagesicherung. D. h. wer hohe Geldbestände hat verliert alles.

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