Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers:

Nach § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG hat der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung die Urlaubswünsche des Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Das heißt aber nicht, dass der AG die Wünsche des AN kommentarlos hinnehmen muss. Bei 18 und 15 Tagen ist das sehr nahe am Wunsch.

Nur für den gesetzlichen Urlaub (also nicht für die vollen 30 Tage) gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG.

Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.

Hoffe, das hat dir geholfen

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Ein banaler Rat, aber wahrscheinlich der richtige.

  1. Was dir am meisten Spass macht, wird auch das sein, wobei du am erfolgreichsten bist.
  2. Was heute als der zukunftsträchtige Beruf gilt, kann morgen anders sein.
  3. Für was du dich heute entscheidest, muss nicht für das ganze Leben das Richtige sein.
  4. Ich war in meinem ersten Beruf 14 Jahre glücklich, dann habe ich umgeschult, denn mit veränderter Lebenssituation und Interessen, war etwas anderes viel schöner (Jetzt schon 15 Jahre lang). In beiden war ich/bin ich erfolgreich.
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Ich glaube, du meinst, dass sich jemand gegen deinen Willen dauernd am Telefon, vor Ort meldet. Das wird "stalking" genannt. Ist jedoch sehr schwer zu beweisen und noch schwerer bei einer Anzeige ernst genommen zu werden.

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Hier könnt ihr die wichtigsten Sportarten von Wii nach kg/Körpergewicht berechnen.

novafeel.de/fitness/kalorienverbrauch.htm

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Das ergibt sich aus deinem Kaufvertrag. Übergang von Nutzen und Lasten. Die Grundsteuer ist eine Last, die vom Käufer getragen werden muss.

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Habe stattdessen my-miracle.de angefangen. Das gibt dir kostenlos das Puntesystem von weight watchers und ein Tagebuch. Habe zusätzlich Alli genommen und in 6 Monaten 12 kg abgenommen. Musst nach 3 Monaten immer einen Monat Pause bei Alli machen. Viel Erfolg.

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Sicherheitshalber erstmal den browser-Verlauf löschen (Menueleiste Sicherheit) und auch alle cookies löschen. Im Internet kannst du auch nach einem Programm suchen, das tracker sucht und löscht. Dann sollte es wieder besser gehen.

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Ich habe selbst zum Lernen eine produzierende Firma genommen. Da kann ich z.B. BMW, MAN empfehlen. Weniger günstig sind Banken.

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Das ist aus dem Talmut

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Dann sieht dein Bekannter wohl keine Sendungen aus dem Privatsenderbereich. Dort waren schon Umwandlungen aller Art. Prominentes Beispiel ist Chers Tochter, die gerade ein Mann wurde.

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Da läuft die Besteuerung dann anders.

Du musst dann einen " Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass" beantragen. Steuerpflichtig bist du mit dem Welteinkommen nämlich in dem Land, in dem du den Wohnsitz hast. Das hat mit deiner Staatsbürgerschaft nichts zu tun.

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Viele Kinos bieten eine Schachtel mit zwei Gutscheinen für Tickets plus einer Packung Popcorn und Cola an. Die kann man/frau hübsch einwickeln.

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Du hast wahrscheinlich vorab Zahlung auf Rechnung angeklickt, dann musst du sofort nach Erhalt der Ware überweisen.

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Evtl. findest Du eine Familie, bei der du vormittags in die Schule gehen kannst und nachmittags als Au-Pair arbeiten. Wenn die Familie schulpflichtige Kinder hat, dann decken sich evtl. die Schulzeiten. Du musst halt bereit sein, dich um ein bis zwei Kinder zu kümmern und Mittagessen machen. Manchmal sind es auch Eltern, die Schicht arbeiten und einfach Jemanden zu Hause wollen.

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Du kannst nur einen sog. Minijob neben einer Haupttätigkeit ausüben. Der Zivildienst gilt aber nicht als Hauptjob.

Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs, die neben den Zivildienst. Hier bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.

Näheres findest Du auch unter der Minijobzentrale im Internet.

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Um Vorsteuer geltend zu machen oder Umsatzsteuer abzuführen musst du unbedingt zur Abgabe der Steuer optieren. Nur wer USt zahlt (Rechnung nach § 14 UStG), kann auch Vorsteuer abziehen. § 15 UStG.

Du kannst dich bis zur Abgabe der Steuererklärung entscheiden §19(2)UStG (eigentlich bis zur Unanfechtbarkeit, aber das ist zu aufwendig.)

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.

WEnn Du dich dafür entscheidest, dann musst du dich jedoch für fünf Jahre daran halten.

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Ich feile in dem Fall nicht ab, ich klebe es soweit als möglich mit Nagelkleber zusammen.Manchmal brauchst du einen Klebestreifen, den es im Drogeriemarkt für 2 EUR gibt.

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