MasterCard und VisaCard sind quasi fast überall vertreten und gehören zu den gängigen Zahlungsmitteln. Prinzipiell kannst Du damit an jedem Geldautomaten (der die Zeichen für Visa-/MasterCard hat) Bargeld beziehen.

Achtung bei den Gebühren: Oftmals zahlst Du eine Gebühr für die Umrechnung in die Landeswährung bei Zahlungen mit der Kreditkarte (häufig 1,75%), also nicht wundern wenn da ein Extraposten belastet wird.

Auch die Geldautomaten können Gebühren erheben, welche je nach Automat nicht unerheblich sind. Diese werden oft nicht von deiner Hausbank getragen (auch wenn es häufig heißt "kostenlos Bargeld abheben". Damit meint die Bank, dass sie Dir keine Gebühren belasten. Ob der Automat eine erhebt, ist der Bank dann egal).

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Sparbucheinzüge haben keine große Priorität. Ich würde auch 7 - 14 Tage veranschlagen, bis es tatsächlich bearbeitet wird & das Geld gutgeschrieben wird (bzw. umgebucht, was auch immer Du halt angegeben hast). Was Du natürlich machen kannst, ist nachzufragen ob dein Sparbuch zumindst schon in der neuen Sparkasse angekommen ist.

Sparkasse zu Sparkasse heißt übrigens nicht, dass es ein Unternehmen ist. Jede Sparkasse ist ein eigenes Institut und hat dementsprechend nichts mit einer anderen Sparkasse zu tun (außer, dass sie im Deutschen Sparkassen- und Giroverband sind).

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Verstehe die Frage nicht ganz recht. Meinst Du man soll die Abgeltungssteuer abschaffen, weil einige einen persönlichen (Einkommens-)Steuersatz unter 25% haben?

Wenn jemand tats. einen geringeren Steuersatz hat als 25% (in der Regel eigentlich nur Ausnahmefälle oder Rentner) können diese ihre Kapitalerträge mit dem niedrigeren, persönlichen (Einkommens-)Steuersatz versteuern lassen.

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Ich verfolge kein tatsächliches Ziel. Ich spare in 4 vers. Fonds (Risikostreuung), einen Bausparer und etwas auf ein Tagesgeld (Liquidität).

Vorschlagen würde ich immer (sofern möglich), dass man mind. 10% des Bruttos wegspart und davon mindestens 5% in die Altersvorsorge. Die Altersvorsorge sollte meiner Meinung nach auch als erstes geregelt werden, bevor man Vermögen bilden möchte.

Was Du danach machst steht Dir offen (je nach Anlegertyp).

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Die Postbank hat mit deiner Pfändung gar nichts zu tun, außer die Pfändung unter Einhaltung ihrer (gesetzlichen) Vorschriften aufs Konto zu nehmen oder wieder zu entfernen.

Wenn die Aufhebung des Gläubigers nicht anerkannt wird, dann wird das schon die jeweiligen Gründe haben. Da kannst Du Dich noch so sehr aufregen.

An wen Du Dich wenden kannst? Schreib eine Beschwerde oder geh zum Anwalt oder ähnliches, wird jedoch nicht viel passieren.

Wüsste jetzt aber nicht was die Aufhebung der Pfändung mit deiner Stromrechnung zu tun hat. Du hast hoffentlich ein sog. Pfändungsschutzkonto. Dort hast Du einen Freibetrag von mindestens 1.133,- & der ist für die Lebenshaltungskosten (u.a. Strom) gedacht.

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Kreditkarten können nützlich und hilfreich sein.

Prinzipiell halte ich nichts von kostenfreien Kreditkarten (MasterCard hin oder her). Natürlich muss man im Einzelfall die Konditionen prüfen. In der Regel sind jedoch ein Großteil der vermeintlich kostenfreien Kreditkarten mit hohen Zinsen (bis zu knapp unter 20%) verbunden, welche meist erst über mehrere Links der Konditionen ersichtlich sind.

Da zahle ich lieber einen festen Kartenpreis pro Jahr (sofern er angemessen ist & sonst keine weiteren Gebühren anfallen).

Dennoch gibt es tatsächlich auch gute und kostenfreie Kreditkarten, man muss sich nur ein wenig auskennen.

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Nein, so etwas wird nicht versteuert.

Versteuert werden höchstens Zinsen oder Kursgewinne die mit diesem Geld erwirtschaftet werden. Und mit einem Freistellungsauftrag sind Kapitalerträge bis 801,- EUR steuerfrei.

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Kommt auf die Bank an. Die Gutschrift kann noch am selben Tag erfolgen (wenn Du vormittags da warst, kann sie nachmittags schon gebucht sein). Das entscheidet die Bank, denn sie müssen die Scheine prüfen und ankaufen. Je schneller eine Gutschrift erfolgt, desto wahrscheinlicher wird es Dir unter Vorbehalt gutgeschrieben.

Hängt jedoch wie gesagt alles vom jeweiligen Kreditinstitut ab.

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Natürlich darf deine Bank das.

P-Konto hin oder her, Einkünfte welche nicht deine sind, dürfen nicht auf deinem (Einzel-)Konto eingehen.

Du verstößt damit zum einen gegen das Geldwäschegesetz und zum anderen gegen deinen Girovertrag.

Du unterschreibst, dass Du der wirtschaftlich Berechtigte bist und das Konto für deine eigenen Zwecke verwendest. Geldeingänge die Dir offiziell nicht zustehen sind ein Verstoß & da darf die Bank auch handeln.

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Wie schon oft gesagt wurde, deine Bank wird Dir das Konto mit einer Frist kündigen können. Eine Ratenzahlung ist eine Kulanzleistung der Bank und kein Anspruch. Dee Sollstand wird dann jedoch bei der Kündigung sofort fällig gestellt.

Je nach Höhe/Umständen kann ein negativer Schufa-Eintrag entstehen. Der Sollstand wird dort vermerkt, wenn er auch nach der Kündigung nicht bezahlt wird.

Das neue Konto was Du eröffnen musst (oder vermutlich wirst) kann natürlich bei mir hat Nichtzahlung gepfändet werden. Auch das zieht einen negativen Eintrag in die Schufa mit sich.

Dir steht jedoch offen ein sog. Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, jedoch solltest Du es nicht soweit kommen lassen.

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Meiner Meinung solltest Du umschulden.

Bei dem aktuellen Kreditangeboten, sind günstige Zinssätze möglich (muss jedoch nicht sein - lass Dich unverbindlich beraten).

Vorteile? Du kannst alle drei Verbindlichkeit ablösen und zahlst nur noch eine Rate und kannst günstiger kommen.

Bietet sich natürlich nur an, wenn Du alle drei Verbindlichkeiten sondertilgen kannst (kostenfrei oder mit vergleichsweise wenigen Kosten) und Du einen Kredit mit günstigeren Zinsen bekommst.

Ansonsten C,B,A in der Reihenfolge.

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Kommt drauf an ob damit gemeint ist, dass die Note 3 oder besser sein muss oder theoretisch eine Grenze von einem Schnitt von 3,0 gesetzt wird. 

2, 3 & 4 (Englisch) ergeben auch 3,0. Wobei ich aus eigener Erfahrung sagen kann, dass man deutlich besser sein muss als drei Mal die Note 3 zu haben.

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"Anspruch auf Befoerderung" heißt nur so viel wie "Erlaubnis mitzufliegen".

Ja man muss deutlich frueher am Flughafen sein um einzuchecken (wie auf dem Ticket steht: 2 Stunden).

Wenn Du zu spaet bist, geh ich mal schwer davon aus, dass sie Dich nicht mehr einchecken lassen - muss aber nicht zwingen sein, vielleicht ist ja jemand nettes dort.

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