Ich weiß nicht, warum du jetzt so aggressiv antwortest, aber die Verbeamtung ist doch nur eine Frage der Zeit und mit über 4000€ Monatseinkommen sind wir ja nicht gerade Geringverdiener. Da frag ich mich, wie sich Paare mit 2500€ ein Haus leisten können...

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Siehe auch Definition von Keditablösesumme lt. Wikipedia: "Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist."

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Wenn die Bank dir eine Ablösesumme mitteilt, ist das i.d.R. die Summe, mit der der Kredit vollständig getilgt wird und du die Schuld bei der Bank vollständig beglichen hast..

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Muss ich jetzt gar keine Steuern zahlen, da der nichtselbstständige Job die 450€-Grenze nicht übersteigt und der selbstständige die 8000€-Jahresgrenze nicht übersteigt? Oder muss ich einen mit StKl. 1 und einem mit StKl. 6 versteuern? Aber wie funktioniert das dann? Laut diesem Fall werden beide Beträge ja gar nicht zusammengerechnet und liegen somit unter der Grenze. Bin gerade verwirrt... 😳

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Muss ich dann trotz des Erstjobs keine Steuern zahlen? Also fällt der Erstjob bei der Ausübung des 450€-Jobs nicht ins Gewicht?

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