Ja wenn dir die Erstattung des Kaufpreises nicht ausdrücklich zugesagt wurde, bleibt nur noch das Recht auf Umtausch

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Normalerweise hat man zwei Wochen Zeit die Ware wieder zurück zu schicken.

Aber eine Verpflichtung des Verkäufers dir den Kaufpreis zu erstatten besteht nicht. Nur aus Kulanz es sei denn der Verkäufer hat dir ausdrücklich zugesagt , dass er den Kaufbetrag zurück erstattet.

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Wieviel Zeit ist denn zwischen Kauf und Rückgabe vergangen.?

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Hallo Bambi du musst den Absendern Mitteile, dass sie die Briefe Postlagernd schicken, dann gehst du auf die Post und sagst bescheid. So was nennt sich in der Fachsprache Poste restante.

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Hallo Bambi, 'Pakete werden nicht an Postfächer gelegt( zu groß) Wenn ein Postfach als Adresse angegeben ist, muss der Brief ans Postfach aber nur vom der Drutschen Post, Private Zusteller nicht.

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