Sexueller Kontakt zwischen Tieren und Menschen ist in Deutschland nicht verboten, doch muss man dabei beachten, dass 1969 zwar §175 STGB abgeschafft wurde, jedoch das Tierschutzgesetz ab 1972 griff. In §17 wird Tierquälerei als Straftat dargestellt.
Das Zufügen "erhebliche(r) Schmerzen oder Leiden" etc. wird bestraft.
Es scheint jedoch auch Menschen zu geben, die versuchen mit einem Tier, z.B. einem Hund, ein "harmonisches Sexualleben" zu führen.
Das darf jetzt gerne Pervers nennen wer will, damit habe ich jedenfalls weniger Probleme, als mit jemandem, der Tiere zum Spaß quält.
Vielleicht sollte man hier auch Sodomie und Zoophilie unterscheiden, also zwischen reine Triebbefriedigung und den Wunsch nach einer (auch sexuellen) Beziehung mit einem Tier. Ich halte es mit dem Philosophen Peter Singer: Eine Mensch-Tier-Beziehung ist akzeptabel, sofern beide Seiten zufriedengestellt werden.
Siehe auch: Midas Dekkers, "Geliebtes Tier"