Grüße

also er schwimmt erst einmal 3m/s und in welche Richtung er schwimmt dazu braucht man noch ein paar angaben schwind er rechtwinklig durch den Fluss oder geradlinig entgegen der Stromrichtung Fragen über Fragen ;-)

hoffe konnt weiterhelfen MfG Der Oli

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Grüße,

Gem. § 24a Absatz II handelt ordnungswidrig wer: unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Kokain fällt da schon mal drunter. Ich geh mal davon aus das erst ein Schnelltest gemacht wurde. Wenn sich nun anhand deines Blutes rausstellt das du Kokain intuss hattest stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Beim Erstverstoß kannst du mit ca 250 € + Gebühr für Blutentnahme+Blutuntersuchung+Bearbeitungsgebühr rechnen

zusätzlich in der Regel einen Monat Fußweg ;-)

beim Zweitverstoß wird es schon heftiger...aber dann kannst ja nochmal nachfragen ;-) (nur Spaß) halt die Ohren steif

Hoffe konnt weiterhelfen...MfG Oli

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Grüße,

hmm blöde Situation...prinzipiell verhält es sich so, dass der neue Eigentümer gegenüber euch auf jeden Fall eine Küdigung wegen z.B.: Eigenbedarfs aussprechen kann. Dies geht aber erst dann wenn er auch im Grundbuch als neuer Eigner eingetragen ist bis dahin besteht der Mietvertrag zwischen euch und eurem jetzigen Vermieter und nur dieser könnte eine Kündigung( unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungfrist(3 Monate)) aussprechen. Wie es sich mit der Verheimlichung der Tatsache verhält, dass die Wohnung schon lang zum Verkauf steht und euch dies vorenthalten wurde, diesbezüglich würde ich mich einmal mit einem Mieterschutzbund (www.mieterschutzbund.de) in Verbindung setzten und nachfragen. Aber fragt doch erst einmal beim evtl. neuen Eigentümer nach ob er die Wohnung überhaupt für sich haben möchte oder lediglich als Geldanlage und ihr vielleicht ohne Probleme drin bleiben könnt.....

Hoffe konnte ein bissl weiterhelfen ...MfG Der Oli

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Grüße,

die ersten drei bis vier Tage des Fastens sind gerade wenn man es das erste Mal macht am anstrengensten (Kopfschmerzen und Überkeit sowie Heißhunger sind nicht ungewönlich). Ich weiß ja nicht wie gut du dich vorher damit vertraut gemacht hast, aber fasten heißt nicht gleich nur noch Tee und wasser zu trinken...es gibt bestimmte Fastensalze welche deinem Köper Mineralstoffe, Supelemente ect. geben desweiteren sind Vitaminpulver anzuraten. Wenn du das Zeug nicht hast würde ich an deiner Stelle abbrechen. Fang einfach sachte mit etwas leichtem zu essen an Salat oder einfach Brot. Der Körper kommt ziemlich schnell wieder auf "Normallevel". Kleiner Tipp einfach mal in der Apotheke nachfragen bezüglich Fastensalze (die sind schon wichtig)...

Hoffe konnte weiterhelfen MfG Oli

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Grüße,

es verhält sich so, dass sich die Brustwarzen am menschlichen Fötus sehr zeitig in einem sehr frühen Stadium entwickel und erst danach "rauskommt" obs ein Männchen oder ein Weibchen wird. Deswegen sind Beide von vorn herein damit "ausgestattet" beim Mann später nutzlos beim Mädel die Milchbar ;-)

hoffe konnte weiterhelfen MfG Oli

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Grüße

Wenn man davon ausgeht das der Baum abgeknicht ist, liegt er ja nicht komplett auf dem Boden die Spitze berührt den Boden der Rest bildet mit dem Boden ein Dreieck. Eine Seite des Dreiecks ist bekannt und zwar die 32 Meter von der Spitze bis zum Stamm desweiteren hat das Dreieck einen rechten Winkel am Stamm, wenn wir davon ausgehen dass der Boden eben ist. Als nächstes wissen wir das der Umfang des Dreieckes 82 m beträgt (32m Boden und 50m Baum)demzufolge teilt sich die Hypotenuse und die kurze Seite des Stammes 50m alles zusammen komme ich auf ein Ergebnis von 15m bei welchem der Stamm umgeknickt ist und 35m Baum liegen jetzt schräg zum Boden zu.

Hoffe konnte weiter helfen..MfG Der Oli

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Grüße,

also wenn wir von Druckluft oder Federdruchwaffen ausgehen verhält es sich nach der Reformierung des Waffengesetzes so, dass diese Waffen (Soft-Air, Luftgewehr,ect.) mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sein müssen. Der entscheidende Wert ist die Juelezahl. Diese gibt Auskunft darüber mit welcher Energie/Druck das Geschoss aus dem Lauf kommt. Alles unter 7,5 Joule zählt dabei als erlaubnisfrei, was darüber liegt benötigt einen Schein. Achso noch was im neuen Waffengesetz ist aber auch noch verankert dass selbst das Führen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit eine Ornungswidrigkeit darstellt. Anscheinwaffen sind Schusswaffen bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (hierzu zählen insbesondere die Soft-Air-Waffen), Nachbildungen von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrem Aussehen nach alle den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. So soll erst mal langen...hoffe konnte weiterhelfen MfG Der Oli

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Grüße, zu den Distanzscheiben müsstest du eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erhalten haben. Wenn es keine dazu gibt sind die Teile nicht überprüft oder/und nur für den Rennsport zugelassen. In dieser müßte drin stehen das die Scheiben an deinem Fahrzeug zugelassen sind. Desweiteren steht mit 90 % Sicherheit drin, dass du diese nach Einbau vom TÜV bzw der DERKA abnehmen lassen mußt. Prinzipiell stellt die unerlaubte Veränderung der Rad-Reifen Kombination, des Fahrwerkes (wozu deine Scheiben gehören) sowie die Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens, die Möglichkeit bis zum Erlöschen der BE (Betriebserlaubnis) des Fahrzeuges...

Hoffe konnte weiterhelfen MfG Der Oli

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Grüße,

sehe die Sache etwas anders. Auch die Frist zur Abrechnung der Betriebtskosten hat durch die Mietrechtsreformreform Änderungen erfahren.

Über die Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechenzeitraumes mitzuteilen. Wird diese Frist überschritten kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen (nich schlecht wa ;-) )

hier noch die gesetzliche Grundlage dazu (immer gut wenn mans weiß):

§ 556 BGB (Stand 2007!) Vereinbarungen über Betriebskosten

(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.

(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. !!!und jetzt wirds für dich interessant!!!

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Soo also in deinem Fall denk ich mir hat der Vermieter für 2006 und 2007 Pech 2008 musst du zahlen das die Mitteilung noch 2009 einging.

Hoffe konnte weiterhelfen und guten Start ins Jahr 2010 MfG Der Oli.... ;-)

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