Du darfst als Schülerin (nicht in Ausbildung!) 4 Wochen lang maximal 1.200€ im Jahr dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Dann erfolgt die reguläre Anrechnung (100,-€ bleiben anrechnungsfrei, dann wird gestaffelt).
Und nein, du kannst das nicht "über deinen Vater laufen" lassen oder ähnliches. Das ist Betrug!
Wenn dich das dann am arbeiten hindert, dann ist es eben so. Mit 16 kann man durchaus auch schon Geld für den eigenen Unterhalt dazu verdienen. 400€ Taschengeld müssen es ja auch nicht sein.