Du darfst als Schülerin (nicht in Ausbildung!) 4 Wochen lang maximal 1.200€ im Jahr dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Dann erfolgt die reguläre Anrechnung (100,-€ bleiben anrechnungsfrei, dann wird gestaffelt). 

Und nein, du kannst das nicht "über deinen Vater laufen" lassen oder ähnliches. Das ist Betrug!

Wenn dich das dann am arbeiten hindert, dann ist es eben so. Mit 16 kann man durchaus auch schon Geld für den eigenen Unterhalt dazu verdienen. 400€ Taschengeld müssen es ja auch nicht sein. 

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Ich finde es eher unpassend, wobei es abhängig von dem Verstorbenen ist. 

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Schau mal unter chefkoch.de. 

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Wie praktisch für ihn! Die eine warm halten und dabei weiter suchen. Was willst du mit so einem Jungen, der keine klare Haltung hat? 

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Nein, ich habe das nie gemacht, für mich ist das manipulativ. 

Klar ist es mir wichtig, dass man es ernst mit mir meint, aber darum spiele ich keine Spielchen. 

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Im englischen müsste es allerdings "And we were better for it" heißen. Bist du sicher, dass du den Satz richtig verstanden hast? 

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Klar kannst du das. Du kannst deine Augenbrauen auch färben (lassen), das macht z.B. der Friseur. Kostet nur ein paar Euro und hält ein paar Wochen. 

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Nike empfiehlt es NICHT! Es gibt Klebestellen, die sich lösen können. Ich würde es nicht tun.

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Das lässt sich so aus der Ferne nicht sagen. Grundsätzlich erkennen Hunde, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt. Kinder werden, wie auch Welpen, zurecht gewiesen ("erzogen"). 

Zuerst ganz wichtig: Wenn der Hund knurrt, müssen die Kinder unbedingt einen Rückzieher antreten. Knurren ist erstmal eine deutliche Warnung. Wenn man das Knurren verbietet, beißt der Hund evtl. ohne Vorwarnung zu. 

So oder so ist es ernst zu nehmen und ich empfehle euch, einen Hundetrainer dazu zu holen, der sich die Sache mal anschaut. Wichtig ist, dass er sich mit dem JRT auskennt! JRT werden leider auch von Hundetrainern falsch eingeschätzt. (So hat er z.B. das sog. Spielgesicht, was als oft falsch bewertet wird.)

Deine Kinder sollten den Hund so lange ignorieren (vollständig, also nicht anschauen, nicht anfassen, nicht ansprechen!). Und, aber das wirst du selbst wissen, den Hund nicht mit den Kids alleine lassen. 

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Klar wird dir ein Urlaubstag abgezogen, du hast ja Urlaub. Der Arbeitgeber kann "Betriebsferien" machen, auch nur einen Tag. Dafür musst du Urlaub nehmen. Und ja, der Arbeitgeber darf das. 


Bist du allerdings krank geschrieben, darf dir kein Urlaubstag abgezogen werden. Dann bist du krank. 

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