Wie lange arbeitest Du jetzt schon in Deinem Beruf? Bedenke bitte, wenn Du noch kein Jahr dort bist, steht Dir auf keinen Fall ALG I zu. Versuch also möglichst wenigstens bis zu einem Jahr durchzuhalten, um wieder Anspruch auf ALG I zu haben. Dann klappt es vielleicht auch mit der Umschulung.
Leider nein. Da Dein Sohn selbst gekündigt hat, bekommt er automatisch eine Sperrzeit von 3 Monaten. Hätte er den Arbeitgeber angezeigt, weil er keinen Lohn zahlt und sich kündigen lassen, dann würden die Dinge anders liegen. Wenn ein Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, dann wäre Dein Sohn verpflichtet gewesen, den Lohn anzumahnen und wenn das nicht hilft, den Lohn einzuklagen. Da er sich aber hat kündigen lassen, ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite und ihm kann nichts passieren. Dein Sohn kann aber trotzdem noch den Lohn einklagen. Informiert euch mal beim Arbeitsgericht.
Ist der Unterhalt für Deinen Sohn oder für Deine Tochter nicht geklärt? Bisher hast Du doch auch Wohngeld bekommen. Geh am besten zur Wohngeldstelle und lass Dir genau erklären, warum die Zahlung eingestellt wurde und was Du jetzt unternehmen musst, um Dein Geld zu bekommen, so wie es Dir zusteht.
Mit diesem Problem würde ich mich an Eurer Stelle an einen Anwalt wenden. Meistens ist eine Erstberatung kostenfrei.
Zu welchem Termin hast Du Dich denn arbeitslos gemeldet? Und warum würdest Du nur arbeitslos werden, wenn Du die Prüfung nicht schaffst? Das verstehe ich nicht so richtig. Du schreibst da einen kleinen Widerspruch. Erst schreibst Du, dass Du aus betrieblichen Gründen nicht übernommen wirst und dann auf einmal, dass Du nur arbeitslos wirst, wenn Du die Prüfung nicht schaffst. Das Amt tritt eigentlich erst in Erscheinung, wenn Du den 1. Tag der Arbeitslosigkeit erreicht hast. Dann geht es erst los mit Anträgen und Formularen ausfüllen. Erkundige Dich doch noch mal. Das Amt hat Dienstag und Donnerstag länger geöffnet. Verlang ganz einfach ein Gespräch oder informier Dich an der Rezeption. Teilweise sitzen dort auch kompetente Leute.
Wenn Du Deinen Antrag auf ALG I stellst, musst Du ja angeben, ob Du Ansprüche an Deinen alten Arbeitgeber hast. Dieser Anspruch muss von Deinem Chef bestätigt werden und danach wird dann berechnet, ob Du gleich Anspruch hast, oder erst später. Es steht Dir aber Vermögen zu, welches nicht angerechnet werden darf. Wenn Du noch Resturlaub hast, warum lässt Du Dich nicht zu dem Termin gesund schreiben, um die restlichen Tage noch den Urlaub nehmen zu können? Bei Ausbezahlung läuft das über die Steuer, also hast Du auch nichts davon. Überleg mal.
Hast Du vielleicht einen Freund oder eine Freundin mit Konto, die den Scheck für Dich einlösen kann und Dir das Geld dann auszahlt? Wenn Dir das Geld zusteht, dann hat das nichts mit Deinem Pass zu tun. Wieso hast Du einen ungarischen und keinen deutschen Pass? Informier Dich doch noch mal beim Konsulat, wie das gehandhabt wird. Wenn Du als Arbeitsloser angenommen wurdest, dann hast Du auch das Recht, das Geld dafür zu bekommen. Trotzdem schnellstmöglich einen Pass beantragen. Viel Glück.
Es heißt ja immer, wenn die Kinder U25 sind und kein eigenes Einkommen haben, dann sind die Eltern verpflichtet, die Kinder wieder zu Hause aufzunehmen. Da Deine Eltern arbeitslos sind, würde es tatsächlich bedeuten, dass ihr als Familie eine Bedarfgemeinschaft darstellt, weil ja alle in einer Wohnung leben. Deine Eltern brauchst Du vorerst nicht zu unterstützen, da Du ja nicht arbeiten gehst, sondern auch ALG II bekommst. Du kannst aber auch versuchen, ob Du eine eigene kleine Wohnung in der Nähe Deiner Eltern bekommen kannst. Das AA wird sie sicher finanzieren, wenn die Voraussetzungen mit Deinen Eltern so bleiben. Deine Eltern können Dich ja nicht versorgen, wenn sie selbst arbeitslos sind.
Wenn das AA Dir eine Umschulung mit IHK-Abschluss anbietet, kommt das einer Ausbildung gleich. Der IHK-Abschluß ist sogar mehr wert, als ein normales Lehrabschlusszeugnis. Das sind dann staatlich anerkannte Prüfungen, die da abgelegt werden. Also Du Glückspilz. Nichts wie ran an die Ausbildung und viel Spass und Erfolg.
Ich würde an Deiner Stelle wieder arbeiten gehen und mir gleichzeitig einen Termin bei Deinem Arbeitsvermittler holen. Mit ihm müsstest Du über dieses Problem reden können. Weise darauf hin, dass Du bereits schriftlich bei Deinem Betreuer gemeldet hast und weil keine Antwort kam, jetzt ein persönliches Gespräch notwendig ist. Sollte Dein Betreuer nicht reagieren, oder von Dir verlangen, dass Du weiter arbeiten gehst und nichts geändert wird, dann verlange den Agenturleiter. Da Du schreibst, dass es mehrere Leute betrifft, würde ich mich mit den anderen zusammenschließen und gegen den nicht vorhandenen Arbeitsschutz angehen. Notfalls vor Gericht. Da Du SGB II - Empfänger bist, erhälst Du in jedem Fall Prozeßkostenbeihilfe.
Wenn es Vollbeschäftigung gäbe, bräuchte man trotzdem Leute, die für das Arbeitsamt arbeiten, weil es nicht genug Arbeit in Deutschland gibt.
Dein Mann muss sich mindestens 3 Monate vor seinem Kündigungstermin beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Hält er diese Zeit nicht ein, drohen ihm 3 Monate Sperre der Arbeitslosengeldzahlung. Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit muss er wieder zum Amt, um seinen Arbeitslosengeldantrag abzuholen. Da wird dann auch gleich ein Termin für die Abgabe vereinbart. Wohngeld kann dann erst beantragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid für das ALG da ist. Ersparnisse müssen beim Amt immer angegeben werden, da sich daraus auch die Höhe des ALG ergibt.
Gehe doch einfach mit der Liste erst Du Deinem behandelnden Arzt (der die Einweisung geschrieben hat) und wenn der keine Auskünfte geben kann, dann zu Deiner Krankenkasse. Die sollen Dir erklären, welche Leistungen von Dir bezahlt werden sollen. Als Sozialhilfeempfänger bist Du ja trotzdem versichert. Wenn Du verheiratet bist, bist Du über Deinen Partner versichert. Also besteht meiner Meinung nach kein Grund, dass die kasse Geld von Dir will.
Probier mal die Flaschen nach dem Kaufen abzuwischen und dann erst in den Kühlschrank zu stellen.
Ich denke mal, dass von einer Familie mit 4 Personen ausgegangen wurde und man 2 Gäste hat. Bei 12 Personenservice denkt man dann an größere Familienfeiern. Es gibt ja ein schöneres Bild auf dem Tisch, wenn er mit Porzellan mit gleichem Dekor gedeckt ist. Zusammengestückelte Teller und Tassen sehen da nicht so gut aus.
Also, wenn ich von mir ausgehe, dann bin ich der Meinung, dass man nicht am Sonntag Staubsaugen muss. Und schon gar nicht mehrmals. Putzen macht man normalerweise einmal max. zweimal in der Woche. auch wenn man Tiere hat und kleine Kinder. gut, es kann mal passieren, dass gekrümelt wird oder etwas runterfällt. Aber wenn das zur Gewohnheit wird, dann würde ich mich mal an den Vermieter wenden, oder auch die Hausordnung lesen, ob da was vermerkt ist. Ich meine der Sonntag ist Ruhetag und da muss nicht die Umwelt geärgert werden. Man kann den Dresk auch noch montags weg machen.
Die Hemden von meinem Mann bügle ich und lege sie zusammen. Es hat ja nicht jeder einen großen Schrank, wo man Hemden aushängen kann. Dadurch, dass die Hemden im Schrank liegen, kann man sie auch im Koffer transportieren. Man sieht da zwar die Falten vom Zusammenlegen, aber das ist doch normal, oder?
Meiner Meinung nach zahlt das Amt diese Kosten nicht. Wenn Du 60 Stunden in der Woche gearbeitet hast, ist das kein Kleingewerbe. Oder man hat Dich über den Tisch gezogen. Bei 60 Stunden Arbeitszeit ist das auch kein Nebenjob. Da müsstest Du über Deinen Arbeitgeber versichert gewesen sein. Wenn Du selbständig warst, hättest Du das selbst bezahlen müssen. Das Du jetzt kein Geld mehr hast, ist unklar. Wer geht 60 Stunden pro Woche arbeiten und hat keinen Verdienst? Das glaubt Dir keiner. Familienversichert ist man nur dann, wenn man noch Schüler bzw. Auszubildender ist oder bei verheirateten der eine Partner kein Geld vom Amt erhält. Ansonsten musst Du Dich selbst versichern.
Selbstverständlich muss Dir das Amt die Unterlagen zurück geben. aber man muss schon seinen Hintern bewegen bzw. zum Telefon greifen. Mit Faulheit kommt man nicht weiter. Das Amt kommt nicht zu Dir. Schließlich wissen die ja nicht, dass Du die Unterlagen brauchst. Noch ein Tipp. alles was ans Amt gehen muss niemals im Original abgeben. Auch das Amt kann Unterlagen verschusseln.
Es kommt darauf an, wie alt Deine Maschine ist. Wenn noch Garantie drauf ist, dann auf jeden Fall den Monteur holen oder im Geschäft wo Du sie gekauft hast fragen. Ansonsten denke ich mal ist eine neue Maschine günstiger, weil die Monteurkosten sehr hoch sind.