Wer ist im Einzelhandel bei Vorwurf des Diebstahl in der Beweispflicht?
Angenommen, ich werde im Einzelhandel eines Diebstahl beschuldigt, da sich in meiner Tasche ein Produkt des Geschäfts befindet, welches ich aber bei diesem Besuch nicht bezahlte. Das Geschäft beschuldigt mich deshalb des Diebstahls. Ich widerspreche, da ich das Produkt bei einem vorherigen Besuch erworben habe, und es sich einfach noch in meiner Tasche befindet.
Wer ist in der Beweispflicht?
Muss das Geschäft beweisen, dass ich das Produkt tatsächlich gestohlen habe (z.B. Kameraaufzeichnung, Ladendetektiv, o.ä.)?
Oder
Muss ich beweisen, dass ich das Produkt bereits bezahlt habe (z.B. Kassenbon)?
Was geschieht, wenn ich weder einen Bon vorzeigen kann, noch das Geschäft den Diebstahl aktiv beobachten konnte?
Danke für Antworten!