schwierig zu beantworten, aber wenns um den IQ geht liegt Stephen Hawking um eine nasenlänge voraus.
der von einstein, war glaub ich, sowas um die 148 und der von hawking liegt irgendwo bei 160. von daher gesehen ist er nicht der "klügste"!
MfG
schwierig zu beantworten, aber wenns um den IQ geht liegt Stephen Hawking um eine nasenlänge voraus.
der von einstein, war glaub ich, sowas um die 148 und der von hawking liegt irgendwo bei 160. von daher gesehen ist er nicht der "klügste"!
MfG
wenn man eintrittswinkel gleich austrittswinkel als grundlage nimmt müsstest du ihn im winkel von 45° nach oben werfen. da dabei aber die schwerkraft ausser acht gelassen wird würd ichs mal n'bisschen steiler probieren. dann sollte er eigentlich wieder zu dir zurückkommen! Einfach mal rumprobieren!
MfG
Der Begriff „Polizei“ hat seinen Ursprung im Griechischen. Nach einer Ansicht bezeichnete der damals verwendete Begriff „politeia“ die Verfassung des Stadtstaates und legte den Status der dort lebenden Menschen fest. Nach anderen Meinung liegt der Ursprung des Wortes „Polizei“ eher in dem Begriff „polizeia“ in der von Homer verfassten Ilias und bezieht sich auf eine gemeinschaftliche Tätigkeit: „miteinander eine Mauer bauen“.
Der Begriff „politeia“ wurde von den Römern in ihren Sprachgebrauch übernommen. Politeia beschrieb dabei das städtische Gemeinwesen und die Bürgerschaft als Realität im Gegensatz zur res publica, die als Rechtsordnung dieser Gemeinschaft den anzustrebenden gesellschaftlichen Zustand beschrieb. Die im Lateinischen verwendeten Begriffe „politia“ und „ius politiae“ sind schließlich im germanischen Sprachraum nahezu identisch erhalten geblieben.
Im Jahre 1476 tauchte der Begriff „Polizey“ [1] zum ersten Mal in Deutschland in einer bischöflichen Verordnung der Stadt Würzburg auf und nachfolgend im 16. Jahrhundert in den Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577. Die „gute Polizey“ umschrieb darin einen Zustand guter Ordnung des Gemeinwesens sowie der allgemeinen Wohlfahrt und umfasste mit dem weiten Bereich des rechtlich geordneten Zusammenlebens quasi die gesamte Rechtsordnung, ohne einen Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht zu machen.[2]
ZITAT von Wikipedia
MfG