Stimmt schon, doch musste ich feststellen, dass es auch Eltern gibt die den Kontakt zwischen Geschwistern am liebsten verwehren würden (ist mir leider auf der Suche nach meiner Schwester passiert. ) zwar nicht gerecht, aber es liegt im ermessen der Eltern die anfrage von Behörden weiter zu leiten. Vielen Dank für deine Antwort 😊

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So sehr zu viel ist das für die Größe gar nicht, aber für dein Alter ist das zu viel. Am besten wäre es, wenn du statt Süßigkeiten, fettigen Lebensmitteln und Softdrinks mal auf Tee, Wasser , Obst und Gemüse umsteigen würdest. .. eine gute Portion Sport z.b. schwimmen und Rad fahren hilft dir auch schon weiter zur gesunden Ernährung.
Lg

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Also mit 14 ist sie dafür nicht zu jung. Was du aber nicht kannst, ist sie vor jedem schlechten Typen zu beschützen, das hat mein Bruder auch versucht... musste am Ende aber festellen das ich meinen eigenen Weg gegangen bin. Natürlich bin auch ich an miese Typen geraten, doch nur so lernt man aus seinen Fehlern.

Sprich mit ihr ruhig darüber, auch wenn sich das komisch anfühlt. Es kann nur gut sein

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Hallo, schau mal in der Systemsteuerung unter Programme und Funktionen. Dort findest du alle installierten Programme, auch die , die du ausversehen installiert hast

kleiner Tipp von mir, sachau immer genau was du da herunter lädst, am besten bei allem unnützen, und nicht benötigten, die Häkchen rausnehem, dann kannst du das vermeiden

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Grundsätzlich nicht. Sobald deine Adoption besiegelt und beglaubigt wurde, fällst du aus der Erbfolge raus und , rutscht dafür in die Erbfolge von deinen Adoptiefeltern hinein.

Was aber passieren kann ist, das du eine Benachrichtigung bekommst , mit der Bitte dich bei einem Notar zu melden, weil du in der Erbfolge deiner herkunftsfamilie aufgeführt wirst. Dann ist es sinnvoll sich dort zu melden , denn auch wenn du laut Gesetz nicht mehr Erbberechtigt bist, ist es möglich das du als Erbe eingesetzt werden kannst. Was dann aber daran liegt das sich die anderen Erben entweder nicht gemeldet haben, oder aber das Erbe ausgeschlagen wurde. Dann greift das Recht der verbleibenden Erben/ Leiblichen Kinder, oder Enkelkinder.

Jeder Nachlassverwalter,/ Notar kann dir dazu Auskunft geben

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