Ja natürlich, denn ich hatte im Keller noch 4-5 Teile stehen. Der "Kaufpreis" sollte laut Vertrag bis zum 15. bezahlt werden. Das Geld wurde aber schon am 10. gutgeschrieben. Darum musste ich am 12. die Teile abholen, weil auch die Wohnungsübergabe, wegen Bezahlung, auf den 13. vorverlegt wurde.

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Nach Aussage meines Anwaltes, den ich jetzt doch dazu gehört habe, sind die beiden vorherigen Antworten leider nicht richtig! Schriftform ist zwingend notwenig und von beiden Parteien zu unterschreiben, als Anhang zum Mietvertrag, sonst ist es ein Formfehler, der zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt - aber in meinem Fall moralisch falsch, weil ich schon eine Mietpreissenkung erhalten habe !

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Ein Gespräch mit dem Anfang beginnen: Ich habe das Gefühl, dass zwischen uns ..... Spannung, gereitzte Stimmung, Missverständnisse .... Wichtig ist, mit seinem eigenen Gefühl zu beginnen, gibt dem Gegenüber die Möglichkeit, ohne Anklage zu antworten.

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Die "Alte Leipziger" war für mich in den letzten Jahren die preisgünstigste Hypothekendarlehensbank. Nachfragen , denn es kann jetzt natürlich anders sein. Den angesparten Bausparvertrag kannst Du ruhen lassen.

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