Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr ein Gutschein geschenkt bekommen im wert von 200 € von einem ganz bestimmten Tattoostudio ( Tätowierer für Watercolor ) , da mir da ein bestimmtes Motiv sehr gefallen hat.

Ich wollte mir auch nur dieses Tattoo stechen lassen.

Jetzt hatte ich endlich mal Zeit mir das gewünschte Motiv stechen zu lassen, jetzt sagt die Tätowiererin auf einmal das sie die art des tattoos nicht mehr sticht.

Somit macht der Gutschein für mich keinen Sinn mehr.

Jetzt zu meiner Frage: Kann ich das Geld zurückverlangen aufgrund nicht getätigter Dienstleistung ?

(Es ist ein einfacher gutschein ohne Name und Begrenzung )

Kennt sich evtl. jemand mit der Rechtslage in meinem Fall aus ?

Vielen Dank im voraus