Hallo, es ist kein Problem, Deine Selbständigkeit als Nebengewerbe laufen zu lassen. Tun musst Du da erst einmal nichts. Lass es weiter laufen, so wie Du es kannst, neben einem normalen Job. Denn einen Job, eine Festanstellung benötigst Du ja, einmal um Geld zu verdienen, ausserdem ganz wichtig, wieder in die normale Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Sobald Du als Arbeitnehmer von Deinem Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet wirst, läufst Du als pflichtversicherte Person. Was Du dann noch zusätzlich als Nebengewerbe betreibst, musst Du selbstverständlich in Deiner Jahreserklärung berücksichtigen. Wenn es nicht viel abwirft, wirst Du ja mit einer Einnahmen-Überschußrechnung klar kommen. Diese mußt Du mit Deiner Einkommensteuererklärung genauso weiterhin abgeben, wie bisher auch. Nur das Du nun als Arbeitnehmer mit nicht selbständiger Arbeit geführt wirst und gleichzeitig auch noch als Selbständiger mit Einkünften aus selbständiger Arbeit. Wichtig ist noch, wie hast Du es bisher mit der Mehrwertsteuer/Vorsteuer gehalten, die kannst Du nicht einfach so wechseln. Die steht für 5 Jahre fest. Sprich, wenn Du bisher Vorsteueranmeldungen gemacht hast, musst Du dies auch weiterhin machen. Lohnt es sich bei Dir nicht, kannst Du erst nach 5 Jahren wechseln, ohne Vorsteuerabzug. Oder Du meldest Dein Gewerbe ganz ab und meldest es wieder neu an, dann kannst Du neu wählen, ob mit Vorsteuerabzug oder ohne. Konnte ich Dir helfen? mfg Ingeborg