Ich bin Steinmetz von Beruf und hatte am 17.03.2017 Berufungsverfhandlung vor dem LSG. Es ging um die Anerkennung der Berufskrankheit 2103 (Vibrationen) oder als Wie-BK wegen Arthrose in Fingern durch belastende Vibrationen durch das Einklemmen des schlagenden Meißels beim Schriftenhauen mit den Fingern.
Die Vorsitzende Richterin meinte, auch wenn sie wollte, könne sie die BK aus gesetzlichen Gründen wegen fehlender Belege über wissenschaftlicher Erkenntnisse über schädigende Vibrationen an Fingern nicht anerkennen und riet mir dazu, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Nachdem ich fragte, ob ich danach noch die eforderlichen Belege beibringen kann, bejahte sie dies und so stimmte ich einer Beendigung zu.
Das war ein Fehler, denn nun heißt es, ich könnte unter dem bisherigen Aktenzeichen nichts mehr einreichen, sondern müßte ein Verwaltungsverfahren einleiten, weil das ursprüngliche Verfahren endgültig erledigt sei. Das war für mich so nicht zu verstehen und die Richterin wies mich auf diese Konsequenz bei Verfahrenseinstellung nicht hin.
Sehr wichtig ist aber Folgendes: Ich wollte die geforderten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die BauA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin) beibringen, aber der verantwortliche Leiter der Abteilung schrieb mir, dass er in laufenden Verfahren an Privatpersonen keine Stellungnahmen abgeben darf. Derartiges sollte das Gericht anfordern. Das teilte ich dem Gericht mit und fügte als Anlage eine Beschreibung der Arbeitsweise als Formulierungshilfe bei. Die Antwort der BauA an das Gericht war ernüchternd! Kein Wort über belastende Vibrationen für die Finger!
Und jetzt kommts:
Bei einer Nachfrage von mir schrieb der Herr der BauA: „…. es tut mir leid, dass die Anfrage des Sozialgerichts und meine Antwort nicht Ihre Erwartungen im Prozess getroffen haben. Das Sozialgericht hat jedoch explizit keine Antwort zur Einwirkung von Vibration gewünscht.
Das war doch das Wichtigste! Und dazu hat das Gericht keine Antwort gewünscht! Warum ist wohl Jedem klar! Daran ist nun mein Verfahren vorerst gescheitert!
Was kann ich nun machen?