Gewerbe im Wohngebiet?
Wir haben uns eine ETW in einem "reinen Wohngebiet" gekauft. (Gewerbe ist lt .Bebau-ungsplan nicht erlaubt; lediglich freie Berufe wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater. Jedoch darf die Tätigkeit nicht nach Außen sichtbar sein z.B. Werbung im Internet, Auto etc.). Es gibt bisher auch keinen Gewerbebetrieb in der Straße. Mein Mann möchte sich jetzt selbständig machen (Handwerksbetrieb) und unsere PKW-Garage teilweise als Lager und Werkstatt nutzen. Meine Frage: Dürfen wir das einfach machen oder benötigen wir eine Genehmigung vom Bauamt. Können die anderen Miteigentümer gegen unser Vorhaben Einspruch einlegen? Vielen Dank für qualifizierte Antworten .