Hallo,

Vermutlich wird meine Antwort auch bekannt und nicht die sachlich erwartete Antwort sein.
Ich arbeite in der Branche und mir ist kein Portal oder Forum bekannt in dem man kostenfrei einen Immobilienwert ermitteln kann. Auch die Einschätzung der 25 Euro Anbieter sind bestenfalls Anhaltspunkte.

Es mag sich etwas platt anhören, aber der Preis auf den sich Käufer und Verkäufer einigen ist der Wert der Immobilie, unabhängig von Gutachten. Kostenlose bzw 25 Euro Gutachten werden immer oberflächlich sein.

Einen Wert für ein Kreditinstitut haben sie nicht. Ein Gutachten des Gutachterausschusses jedoch schon.

MfG

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Hallo, bitte Vorsicht mit den bisher abgegebenen Antworten. Ein Mieterschutz für eine benachbarte Immobilie ist sicher kein Grund eine Nutzung zu blockieren, allerdings sollten vorher alle anderen Gegebenheiten geprüft werden. Stimmt das Ordnungsamt dieser Nutzung zu, ist die Immobilie Bestandteil einer Eigentümergemeinschaft die die Nutzung vertraglich geregelt haben? Beispiel : man kann ein Ladenlokal in einem MfH nicht beliebig gewerblich nutzen.
Also bitte sorgfältig prüfen. Viel Erfolg Tom

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Guten Morgen, Maklerprovision fällt an bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages. Bei Aufgabe der Verkaufsabsicht kann eine Aufwandsentschädigung anfallen, wenn sie im Vertrag vereinbart war. Beim Auslauf des Vertrages /Kündigung sind normalerweise keine Kosten zu zahlen. Auch wenn ein Käufer den vollen geforderten Preis zahlen kann und will, kann den Verkäufer nicht gezwungen werden diesem Interessenten die Immobilie auch zu verkaufen. Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision. Gruß Tom

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Guten Morgen,

auch hier wird, wie bei fast allen Immobilienmaklern auf Provisionsbasis bezahlt. Die Büroleiter sind selbstständige Unternehmer/Innen, daher könnten in einzelnen Büros Ausnahmen gelten.

Viele Grüße Tom

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Guten Morgen, hier ist meines Erachtens nach die Sachlage sehr eindeutig. Maklerprovision entsteht durch Nachweis und /oder Vermittlertätigkeit. Da Ihr das Objekt bereits kennt, entfällt schon einmal der Nachweis. Wenn Ihr jetzt direkt mit dem Eigentümer verhandelt und einig werdet hat der Makler auch keinen Vermittlungsanspruch gegen Euch. Die bereits erwähnte Kausalität bzw. Ursächlichkeit betrifft hier ggf. den Verkäufer. Seine Provisionspflicht hängt von der Vertragsart ab. Gruß Tom

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Das eigentliche Erbe sind ja besagte 63000 Euro. Diese kann sich der Enkel z.B. über die Eintragung eines Nießbrauchrechtes sichern. Hier stehen dem Enkel je nach Definition z.B. alle Erträge aus der Immobilie zu. Vielleicht wäre eine "Teilung" der Immobilie eine Lösung. (Enkel behält eine Wohnung, der Käufer vergibt das Darlehen und lässt es sich als Grundschuld eintragen mit Vorkaufsrecht.) Ob eine Teilung möglich ist, kann Euch ein Notar sagen.

Ist auf alle Fälle ein komplexes Thema mit Rechtsberatungsbedarf. VG

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Der Makler hat ja den Auftrag den bestmöglichen Preis für den Verkäufer zu erzielen. Das ist ein gern gewähltes Mittel. Die Frage ist schlicht was Euch das Haus wert ist?

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Hallo,

die Selbständigkeit als Immobilienmakler ist teuer! Wenn Du keine Praxis hast, gehe von 6 Monaten aus bevor Du im Verkauf das erste Geld verdienst, bei Vermietung ca. 2 Monate.

Manche haben schneller Erfolg. Ein System wie z.B. RE/MAX, E&V, Century 21 etc. hilft Dir schneller ins Geschäft zu kommen. Die Kosten sind niedriger, als wenn Du es komplett selbst machst, dafür gibst Du etwas von Deinen Erträgen ab.

Ohne Eigenkapital such Dir eine Anstellung, wenn Du sowas findest.

Es ist ein hartes Geschäft, aber toll. Bei Fragen kannst Du Dich an mich wenden. Gruß und viel Erfolg

Tom

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Moin,

für die Finanzierung einer Immobilie sind neben dem Beleihungswert einer Immobilie, und Deinem Eigenkapital vor allem der Kapitaldienst entscheidend. ( Kapitaldienst bedeutet : Kann der Schuldner die Belastungen für Zins und Tilgung regelmäßig bezahlen?) Bei Deinen Angaben fehlen die Mieteinnahmen des MFHs. Auch finde ich den Wert der Bestandsimmobilien gegenüber den Mietennahmen relativ niedrig.

Da die Bank pauschal nicht von einer Vollvermietung ausgeht ( Annahme Ca. 10 Monate im Jahr) und als groben Rechenwert von einem Kapitaldienst von 8% (Faustformel) ausgeht, könnte es etwas eng werden. Zudem kommt eine Übergewichtung in Immobilien.

Die Banken bewerten einen Markt schon mal unterschiedlich. Sprich mit Deinem Bankberater und wenn Du keinen festen hast, Suche Dir einen freien Finanzierer, der zwingend mit lokalen Banken zusammen arbeiten sollte.

Viel Erfolg

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Hi,

Finde Deinen Text gut. Lass ihn so. Als Betreff kannst Du angeben: meine Bewerbung vom ......

Grüße

Tom

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Tolle Autos

http://www.google.de/search?q=us-heckflossen&hl=de&client=safari&tbo=d&source=lnms&tbm=isch&ei=R7jJT9-rBcT2sgaRi437Bg&sa=X&oi=mode_link&ct=mode&cd=2&ved=0CDsQ_AUoAQ&biw=1024&bih=690

Hier ist bestimmt was dabei.

Gruß

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Mietkauf ist nichts anderes als ein Privatkredit. Gehe davon aus, daß Banken immer gewinnorientiert handeln und eine Ablehnung eines Kredites keine gute Bonität der Kaufinteressenten bedeutet. Meines Kenntnisstandes nach Scheitern sehr viele Mietkäufe.

Zum Objektverkauf gibt es 4 Alternativen: 1. Preis senken 2. Objekt attraktiver machen ( Anstrich, etc ) 3. Vermarktungsart ändern also Vermietung statt Verkauf 4. Profi einschalten

Grüße Tom

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Hallo,

wie bereits erwähnt, hängt es von Angebot und Nachfrage ab. In der Regel sollte im ersten Termin eine Untergrenze von 70% des Verkehrswertes erreicht werden. Im zweiten Termin liegt die Untergrenze bei 50% und im dritten Termin fällt Sie dann weg. Mindestgebot sind die Gerichtskosten. Der Gläubiger kann auch in den ersten Terminen einem niedrigerem Gebot zustimmen. Hier hängt es wieder von der individuellen Schuldensituation des Schuldners ab.

Schau Dir einfach mal ein paar Versteigerungen an, dann bekommst Du ein Gefühl dafür.

Grüße Tom

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Hallo, Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Vorgehensweise: Preis mit ähnlichen Objekten in der Umgebung vergleichen. Wie lange ist das Objekt schon am Markt? Wie hoch ist die geschätzte Nachfrage? Den Makler bzw. den Verkäufer nach seiner Verkaufsgrund, Preisermittlung und dem bisherigen Verkaufsverlauf fragen.

Jetzt hast Du ein Allgemeinbildung und es hängt vom Geschick ab. Ich habe Verkäufer erlebt, die nach einem zu niedrigen Gebot nix mehr mit dem Kaufinteressenten zu tun haben wollten, auch nicht bei einem fairen Gebot.

Und ich hatte ebenfalls die Situation, dass plötzlich ein weiterer Interessent auftaucht, der mehr bietet. Hier informiere ich den Verkäufer und spreche mit diesem meine Vorgehensweise durch.

Viel Erfolg

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Hallo, ein rechtlich nicht ganz einwandfreier Provisionshinweis findet sich in den AGBs des Maklers. Da kein Provisionshinweis in den Internetexposes für Vermietungen enthalten ist, sehe ich den Rechtsanspruch als fraglich an. Was tun ? 1. Hinweis an den Makler, dass ihr keine Mieterprovision zahlen werdet und wenn er auf seiner Förderung besteht den Mietvertrag nicht unterschreiben werdet. 2. Eure Gegend hat doch ein Grosses Angebot auch ohne Provision. Oft wird diese vom Vermieter bezahlt. Beim ersten Kontakt Fragen. Hier hat es den Anschein, dass die Maklerin zusätzlich Provision verdienen möchte. Gruß Tom

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Der Makler darf einen Privatanbieter nicht anrufen um seine Maklerdienstleistung anzubieten. Anschreiben ist meines Kenntnisstandes nach erlaubt.

Der Makler darf im Auftrag seiner Kunden (Suchkunden) auch Privatinserenten kontaktieren, auch telefonisch. Da man aufgrund einer Zeitungsanzeige oder eines Internetinsertes nie wirklich sagen kann, ob eine Immobilie auf einen Suchkunden passt, kann auf ansatzweise passende Immobilien aktiv werden. Geh davon us, dass ein guter Makler für fast jede Immobilie Suchkunden hat.

Gruß Tom

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Hallo,

Ein Maklervertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform, aber es muss ein Auftrag erteilt werden. Wenn ihr keinen Auftrag erteilt habt und auch keinen erteilen möchtet, informiert den Makler, dass eine Zusammenarbeit nicht erwünscht ist.

Wenn er Euch Käufer nachweist oder bei Vermittlung behilflich ist hat er einen Provisionsanspruch, da er Euch ja darüber informiert hat. Ich vermute es ist in dem Schriftverkehr, den er euch geschickt hat enthalten. Ich bin selber Makler und halte das Vorgehen des Kollegen für nicht professionell.

Wenn ihr einen Makler einschalten möchtet, geht davon aus, dass ihr für einen guten qualifizierten Kollegen Provision bezahlen müsst. Wenn ein Makler ohne Provision für den Verkäufer tätig ist, warum sollte er dann dessen Interessen vertreten. Bezahlen tut ja die andere Seite.

Viel Erfolg beim Verkau der Immobilie

Gruß Tom

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Gib ihm Zeit sich zu erholen und stresse ihn möglichst nicht. Warte mindestens eine Stunde bevor Du dich näherst. Das bedeutet nämlich Todesangst für das Tier. Die Möglichkeiten eines Tierarztes sind hier sehr begrenzt.

Toi toi toi für den Piepmatz

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Zu Frage 1 : Das sind die Kosten für die Wasserversorgung, sprich Verbrauch und ggf. Gebühren für Zähler, Grundgebühr oder ähnliches.

Zu Frage 2: ohne weitere Details ist die Frage nicht zu beantworten. Neben dem individuellen Energieverbrauchsverhalten kommen Faktoren wie Dämmung, Alter der Heizung, des Hauses, Fenster etc. hinzu. Der genannte Pauschalwert von 2 - 3 Euro pro qm sollte einen Anhaltspunkt geben. Gruss

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Solche Beträge werden per Swift ausgeführt und sind somit Gebührenpflichtig. Ich empfehle vorher den Berater zu kontaktieren, um diese zu erfragen.

Der Hinweis auf Sepa müsste um die Hinweise ergänzt werden. Hinweise: Zahlungen in Euro ohne Einhaltung der SEPA-Standards sowie Auslandzahlungen in CHF und in den übrigen Fremdwährungen werden wie herkömmliche Auslandvergütungen SWIFT abgewickelt. Allfällige Spesen der Bank des Begünstigten dürfen von dieser in Abzug gebracht werden.

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