Hallo,
mein Vermieter wohnt 300 km entfernt und hat mir zwar die Abrechnung von Minol geschickt, aber keine Kopien der Belege vom eingekauften Heizöl, Allgemeinstrom, Wasser, ...
Er bietet diese nur zur Einsicht an, wenn er irgendwann mal wieder vorbei kommt. Einen Termin dafür hat er nicht genannt und in der Regel kommt er dann meistens völlig überraschend ohne Vorankündigung.
In der Vergangenheit hat er auf Anforderung immer Kopien der Belege mir zugeschickt, nun verweigert er dies mit der Begründung das deutschen Mietrecht sieht vor, dass die Unterlagen eingesehen werden können, nicht dass die Belege generell zugesandt werden.
Da ich schon mehrfach Unregelmässsigkeiten in früheren Abrechnungen fand, habe ich nun die Nachzahlung verweigert, bis mir Kopien der Belege vorliegen.
Wie sieht die Rechtslage aus, muss er mir die Belege zuschicken oder muss ich auf seinen Besuch und Einsicht in seiner Anwesenheit warten?
MfG
P.